Frau Bundesministerin                                                                                                        Barbara Kaiser

Dr. Sonja Hammerschmied                                                                                                Stöberplatz 9/18

c/o Bundesministerium für Bildung                                                                         1160 Wien

1010 Minoritenplatz 5                                                                                                Tel: 0650/4116123

 

Sehr geehrte Frau Dr. Hammerschmied,

ich wende mich in dieser Schriftform persönlich an Sie, da die Begutachtungsfrist für das Bildungsreformgesetz per 30. 4. 17 endet und aus heutiger Sicht wesentliche Punkte aus der schulischen Praxis in diesem Gesetzesentwurf keine, bzw. nur geringe Beachtung finden.

Im Detail möchte ich folgende Schwerpunkte aus meiner langjährigen Praxis ( 40. Dienstjahr im        VS Bereich in Wien tätig) nochmals zu bedenken geben:

1)      Ein wesentlicher Schwerpunkt der vorliegenden Gesetzesnovelle ist die Auflösung der sonderpädagogischen Zentren und somit die zusätzliche Integration (Inklusion) in Regelklassen. Dazu möchte ich anmerken, dass schon jetzt z.B. In Brennpunktschulen mit nahezu 100% Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache, weder eine Integration (wer integriert wen wohin?) noch normaler Regelunterricht, aufgrund ihrer sprachlichen Unkenntnis, möglich ist.

So werden z.B. Auch in diesen Brennpunktschulen normale Bildungsstandardtests zur Anwendung gebracht und deren Ergebnisse oft kritisiert. Daher ist eine weitere Inklusion von ASO Schülern zu den angedachten Bedingungen untragbar und unverantwortlich.

Unverantwortlich vor allem  den ASO Kindern gegenüber, als auch den Kindern mit Sprachdefiziten, aber auch den Regelschülern!

2)      Für derartige Inklusionsmaßnahmen fehlt den bestehenden VS Lehrerinnen jegliche Ausbildung, sowohl in pädagogischen als auch, im Bedarfsfall, medizinischen Belangen. Andererseits sind sie jedoch für die ihnen anvertrauten Kinder voll verantwortlich.

Weiter sei darauf hingewiesen, dass für manche ASO oder SSE Kinder Therapien notwendig sind, wofür keine Regelungen im Gesetzesentwurf vorliegen.

3)      Inklusion/Integration sind als politische Schlagworte durchaus beliebt, man muss jedoch in der Praxis Grenzen setzen, um eine zufriedenstellende Leistung, für Schüler wie Lehrer, erbringen zu können.

Bei Umsetzung des vorliegenden Gesetzesvorschlages wären die Auswirkungen für einzelne Personen aber auch für die gesamte Gesellschaft katastrophal, da gerade Entscheidungen im Bildungsbereich äußerst langfristige Auswirkungen haben und somit die nächsten Generationen diese zu spüren bekämen!

So zeigt die Praxis, dass bei einer Klassengröße von ca. 20 Schülern maximal 2 – 4 Kinder erfolgversprechend integrierbar wären.

In Brennpunktschulen wird das aber leider schon lange nicht mehr gelebt!                     Dadurch sinkt das Bildungsniveau!  Leidtragende, bei all diesen geplanten Maßnahmen, sind überwiegend die Schulkinder, nicht zuletzt jedoch auch die Lehrerinnen!

Nicht nur meiner Ansicht nach erscheint der vorliegende Gesetzesentwurf keine Verbesserung des Bildungs- und Schulniveaus zu sein, sondern dient im Wesentlichen einer ausschließlich allgemeinen Kosteneinsparung.

 

Ich ersuche doch um nochmaliges Überdenken des vorliegenden Gesetzesentwurfs und sehe einer Beantwortung meines Schreibens mit Interesse entgegen.

Für etwaige Rückfragen stehe ich selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

eh Barbara Kaiser

 

 

 

Wien, am 20. 4. 2017