MIT DER VERÖFFENTLICHUNG DER STELLUNGNAHME AUF DER PARLAMENTSHOMEPAGE ERKLÄRE ICH MICH AUSDRÜCKLICH EINVERSTANDEN.
Betrifft: Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem das
Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929
hinsichtlich des Schulwesens, das Bundesverfassungsgesetz über die
Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das
Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das
Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985
geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von
Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz
1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche
Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz
1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das
Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr.
420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für
Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz
2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreifeprüfungsgesetz, das
Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz
1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das
Bildungsdokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das
BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden und
das BundesSchulaufsichtsgesetz aufgehoben wird (Bildungsreformgesetz 2017
– Schulrecht); Begutachtungs- und Konsultationsverfahren
Bezug: AZ BMB-12.660/0001-Präs.10/2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
ZIS und Sonderschulstandorte müssen wegen ihrer administrativen und pädagogischen Agenden in sonderpädagogischer Kompetenz autonom bleiben und dürfen daher nicht in einem Clusterverband aufgelöst werden. (§ 27) Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehen wir keine markante, beim einzelnen Kind ankommende Verbesserung, sondern die Vernichtung der effizienten und hochwertigen Arbeit, die bisher geleistet wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Schmolmüller