Dipl. Päd. SR

Wolfgang Pohoralek

NMSI Konstanziagasse 50

1220 Wien

 

 

Betr.: Schulorganisationsgesetz - Beibehaltung des §27a

 

 

 

Werte Damen und Herren!

 

Nach langjähriger Tätigkeit im Pflichtschulbereich und Erfahrungen mit Integration und Inklusion im Unterricht möchte ich zur Begutachtung der Neufassung des Schulorganisationsgesetzes folgende Stellungnahme abgeben. Das Weglassen des §27a zieht die Schließung der Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik nach sich. Genau dort aber werden die für die Arbeit mit den PflichtschullehrerInnen so wichtigen KollegInnen (IntegrationsleherInnen) betreut und fortgebildet. Darüberhinaus kommt es in den Zentren auch immer wieder zu einem für die Arbeit aller Lehrer wichtigen Gedanken- und Erfahrungsaustausch. Ob das auch bei einer Betreuung durch die Bildungsdirektion unter Federführung der Abteilung Pädagogischer Dienst in gleicher Qualität geschehen kann ist nicht erpobt und steht daher auch nicht außer Zweifel. Alle Maßnahmen der Bildungspolitik sollten als Verbesserung für die betroffenen Kinder geschehen und nur dann wenn diese Verbesserungen zweifelsfrei gewährleistet sind. Ich bitte Sie daher einer Streichung des §27a des derzeit gültigen Schulorganisationsgesetzes nicht zuzustimmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Pohoralek