Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Bildungsreform ist eine Verwaltungsreform und reine Sparmaßnahme. Sie bedeutet eine Vernachlässigung der Kinder mit besonderen Bedürfnissen.

Die Abschaffung der Sonderschulen und die damit verbundene generelle Inklusion aller behinderten Kinder in die Regelschule ist ohne personelle und räumliche Ressourcen nicht realistisch. Andernfalls ist eine Verschlechterung der Qualität des Regelunterrichts und eine Vernachlässigung der Kinder mit Behinderung zu befürchten.

Auch Kinder mit Behinderung haben ein Recht auf bestmögliche Schulbildung. Diese ist nur durch professionelle und bestausgebildete SonderpädagogInnen gewährleistet; keineswegs durch päd. AssistentInnen

 

Dagmar Räder