Betrifft:

Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden und das BundesSchulaufsichtsgesetz aufgehoben wird (Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht);

 

Begutachtungs- und Konsultationsverfahren Bezug: AZ BMB-12.660/0001-Präs.10/2017

 

Mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden!

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!                                                                              Wien, 2017-04-20

Als LehrerInnenteam einer Integrationsklasse in Wien sind wir sehr verunsichert aufgrund des vorliegenden Gesetzestextes. Einige wesentliche Punkte sind uns aufgefallen, auf diese wollen wir im Folgenden näher eingehen.

 

1. Mitspracherecht der Kinder:

 

In vielen reformpädagogischen Konzepten ist das Mitspracherecht der Kinder fest verankert. Wie so oft wird eine Reform angestrebt, leider ohne Einbeziehung bzw. Rücksprache mit den Kindern. Was bedeutet es für die Klassengemeinschaft, wenn die SchülerInnenhöchstzahl flexibel sein soll? Wie kann Inklusion gelingen, wenn am fachlichen Personal und den Supportkräften gespart wird?

 

 

2. Mitspracherecht der Eltern:

 

Der Schulpartnerschaft wurde immer große Bedeutung beigemessen. Mit der Errichtung großer Schulcluster wird die Distanz zu den verantwortlichen Entscheidungsträgern immer größer. Wohin sollen sich die Eltern mit ihren Sorgen und Problemen wenden? Wie erfolgt in Zukunft ein Schulwechsel? Warum sollte eine GANZTAGESSchule zweimal die Woche um 13.00 Uhr schließen?

 

Es liegt die Vermutung nahe, dass hier eine Strukturreform als Bildungsreform verkauft wird. Die Interessen der Kinder und Eltern scheinen jedenfalls bei der Erstellung dieser Reform nicht gewünscht gewesen zu sein.

 

 

3. Aus Sicht der LehrerInnen:

 

Wir sind grundsätzlich für eine Schulautonomie, wenn dies bedeuten würde, dass man vor Ort Entscheidungen treffen kann. In welchen Klassen sind Ressourcen nötig? Wo braucht es eine spezielle Unterstützung? Wer entscheidet in Zukunft wie die Ressourcen gerecht verteilt werden? Dazu bräuchte es kompetente Cluster- bzw. BereichsleiterInnen, die Schule als Ort des Lebens und Lernens und nicht als Wirtschaftsbetrieb verstehen. 

 

Wir haben Bedenken, dass das Bildungsreformgesetz tatsächlich die Bildung reformieren wird. Stattdessen fürchten wir, dass es eine reine Verwaltungsreform darstellt, die zu einer Ausdünnung der fachlichen Kompetenz, zu einer Überfüllung der Klassen und somit zu einer Verunsicherung aller Beteiligten führen wird. 

 

LehrerInnenteam der M3, GTVS 3 Landstraße Hauptstraße 146