Zum Begutachtungsentwurf „Bildungsreformgesetz 2017- Schulrecht“ möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

 

Aus den vorliegenden Gesetzesentwurf ist u.a. zu entnehmen, dass

 

·        die Zentren für Inklusiv und Sonderpädagogik aufgelöst werden sollen.

·         die Aufgaben der Zentren für Inklusiv und Sonderpädagogik unmittelbar von den Bildungsdirektionen übernommen werden sollen.

·        billige Hilfskräfte hoch qualifizierte SonderpädagogInnen ersetzen

·        der sonderpädagogische Förderbedarf abgeschafft werden soll.

 

 

 

Ich befürchte, dass

·         dass das Kind mit Förderbedarf in dieser Reform nicht berücksichtigt wird  -- da die Bildungsreform inhaltlich eine reine Verwaltungsreform ist

·        eine Integration um jeden Preis politisch durchgesetzt werden soll, die Tatsache negierend, dass aufgrund bestimmter persönlicher Bedürfnisse und Beinträchtigungen nicht alle Kinder „integrierbar“ sind.

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·         Kinder mit besonderen Bedürfnissen nicht die wertvolle sonderpädagogische individuelle Förderung erhalten, wie sie es brauchen um in einem langsamen Lerntempo, geringere Anforderungen, bzw wenn nötig in kleineren Gruppen erfolgreich sein zu können

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·        Die Berechnung bzw Kopplung von möglicher pädagogischen Unterstützung an Schülerzahlen kommt einer undifferenzierten Förderung nach dem Gießkannenprinzip gleich, Sie negiert die Notwendigkeit der „Problemanalyse“  = Erkennen des Förderbedarf  und  effizienter „Problemlösung“ = Entwicklung massgeschneiderter Indivudualförderung.

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·         bereits vorhandene Schritte zur Inklusion durch bestens ausgebildete Pädagoginnen, die an die ZIS gekoppelt sind, mit der Abschaffung der ZIS ebenfalls eingefroren werden

Es braucht Meiner Ansicht nach

·        mehr Kenntnisse zum Individualisieren und Differenzieren von Kindern mit Förderbedarf als es je ein Regelschullehrer dies gelernt hat.

·        hochrangig qualifizierten SonderpädagogInnen um Kindern mit besonderen Bedürfnissen zu gerecht zu werden

·        best ausgebildete Sonderpädagoginnen, die den Umgang mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen dem Regelschullehrer/in vermitteln

Fazit:  Leidtragende der Bildungsreform sind die Kinder mit besonderen Bedürfnissen, die keine individuelle auf sie abgestimmte sonderpädagogische Förderung erhalten werden können  -> Der Weg zur Aussonderung nämlich zur Nichtbeschulung ist vorprogrammiert.  Die „Bildungsreform ist in dieser Form daher abzulehen.

 

 

Mit freundlichem Gruß

Mag. Petra Köhl-Hanke