Dr. Gerhard Münster

BMB Minoritenplatz 5

1014 Wien

                                                                                                                   Wien, am 18. April 2017

 

Betr.: Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht Stellungnahme zum Entwurf des Bildungsreformgesetzes 2017 – Schulrecht Geschäftszahl: BMB-12.660/0001-Präs.10/2017

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir, die Schülerunion Vorarlberg, sind Teil der größten Schülerorganisation Österreichs mit über 30.000 Mitgliedern. Zusätzlich bringen wir unsere Forderungen in der Bundesschülervertretung (BSV) ein, in der wir dieses Schuljahr 26 von 29 Mandaten und den Bundesschulsprecher Harald Zierfuß stellen. Wir sind gegenüber den Schülerinnen und Schülern verpflichtet, uns für ihre Interessen einzusetzen.

 

Der vorliegende Gesetzesentwurf, welcher von dem Ministerium für Bildung vorgelegt wurde, wäre im Allgemeinen zu begrüßen, wenn es hier um echte Autonomie und den wirklichen Wunsch nach Veränderungen gehen würde. Doch werden hier lediglich Titel und Aufgaben umbenannt, die oft genannten Bildungsdirektionen sind hierbei nur ein nennenswerter Punkt. Zusätzlich vermissen wir den notwenigen Bürokratieabbau in Sachen Kompetenzzersplitterung auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene, die wie in zahlreichen Berichten des Rechnungshof aufgezeigt viel Geld kostet.

 

Österreichs Schulwesen stehen 3,2 % des BIP zur Verfügung, dies liegt unter dem OECD-Durchschnitt von 3,4%, das in PISA-Studien oftmals gerühmte Vorzeigeland Finnland hält hier bei einer Quote von 4%. Wer Autonomie will muss hier auch bereit sein das dafür nötige Geld in die Hand zu nehmen, welches dann wirklich am Schulstandort ankommt. Bewundernswert ist auch, dass gerade Kabinette von einer Partei diesen Entwurf geschrieben haben, welche sich sonst für einheitliche Bildung für alle ausspricht, Zentralmatura und NMS wären hier nur einige Beispiele. Die Schülerunion spricht sich hier ganz klar gegen leere Worthülsen aus, welche auf dem Rücken der Schülerinnen und Schülern ausgetragen werden, dazu ist Bildung ein zu hohes Gut.

In unseren Augen wird die neue Bildungsdirektion mit dem neu installierten Bildungsdirektor, der sowohl Landes- als auch Bundeskompetenzen innehat, in massive Interessenkonflikte geraten. Dieser wird nach Entwurf über Konsensprinzip von beiden Seiten bestellt und somit muss er, sofern er eine weitere Periode dieses Amtes nach den ersten fünf Jahren anstrebt, beiden Stellen dienen.

 

Zu begrüßen ist die Installation des Bildungsbeirats, in welchen auch Schülervertreterinnen und Schülervertreter entsandt werden, hierbei ist zu hoffen, dass es zu einer Drittel-Parität bei der Beschickung kommt, anderen Falls wäre hier keine wirkliche Objektivität gewährleistet. Die zu entsendenden Vertreterinnen und Vertreter sollten unserer Meinung nach von der LSV bestimmt und mit einem Mandat versehen werden.

 

Bei der Bestellung der Clusterleiter gibt es aus unserer Sicht noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Uns ist unklar, von welchen Experten die Rede ist bzw. wer diese entsendet. In unseren Augen sind die Schulpartner des Standorts die wahren Experten und nicht externe Personen, deshalb sollten auch die Schüler-, Lehrer- und Elternvertreter diesem Gremium mit Stimmrecht beiwohnen. Jetzt stellt sich aber die Frage, warum das ein Elternvertreter sein muss und vor allem woher dieser kommt. Ist er wenigstens von der Schule selbst? Ist er vom Landes- oder Bundesverband?

 

Wir wünschen uns, dass sich die Schulpartner am Standort selbst ausmachen, wer sie vertritt, ganz gleich ob Lehrer, Schüler, Mutter oder Vater. Die Aufgabe ist es das beste für die Schule herauszuholen und nicht rein einen der drei Schulpartner zu vertreten.

Da gibt es durchaus Möglichkeiten, wie man sich optimal auf jemanden einigen kann, der Schlüssel dafür liegt, wie so Manches, im Schulgemeinschaftsausschuss. Durch eine Entscheidung auf Kurienmehrheit stellt man sicher, dass jeder Schulpartner sich durch diese Person vertreten fühlt.

 

In unseren Augen darf und muss das Autonomiepaket nur ein Ziel verfolgen: Mehr autonome Entscheidungskompetenzen für den Standort zu schaffen! Es kann nicht sein, dass für eine Gesamtschule der 6-14-Jährigen unter dem Deckmantel der Autonomie vorgebaut wird. Wir verwehren uns weiterhin gegen weniger Differenzierung, die wie im internationalen Vergleich als auch durch österreichische Beispiele wie beispielsweise den Umstieg zur Neuen Mittelschule (NMS) angeprangert schlechtere Ergebnisse liefert als eine stärker differenzierte Schule. Wir fordern also das Bildungsministerium auf sich hier auf das Wesentliche zu konzentrieren und nicht hinterrücks andere Maßnahmen zu setzen.

 

Wir sind sehr erfreut, dass erstmals ein Bekenntnis zur regelmäßigen, verpflichtenden Evaluation des Standorts gegeben wird. Wir sind auch sehr froh darüber, dass Lehrerfeedback, eine langjährige Forderung, der Schülerunion erwähnt wird, allerdings hoffen wir auf ein verpflichtendes Feedback sowohl für Schülerinnen und Schüler zusätzlich zur Note als auch für Lehrpersonen, da dies die beste Möglichkeit zum Verbessern der Unterrichtsqualität ist.

 

Wir können hier nur an das Ministerium für Bildung, sowie das Bundeskanzleramt appellieren, diesen Vorschlag noch einmal im Beisein der Vernunft zu überarbeiten und auch die Schülervertreterinnen und Schülervertreter dazu einzuladen, damit hier ein Paket für die Zukunft und nicht für den Machterhalt und den Populismus geschnürt wird.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Aleksander Marijanovic

Landesobmann Schülerunion Vorarlberg