MIT DER VERÖFFENTLICHUNG DER STELLUNGNAHME AUF DER PARLAMENTSHOMEPAGE ERKLÄRE ICH MICH AUSDRÜCKLICH EINVERSTANDEN.

 

Betrifft: Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden und das BundesSchulaufsichtsgesetz aufgehoben wird (Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht); Begutachtungs- und Konsultationsverfahren

 

Bezug: AZ BMB-12.660/0001-Präs.10/2017

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

diese Bildungsreform stellt eine Strukturreform dar, die aufgrund der Auflösung der ZIS-Standorte, den Verlust von fachlich hoch kompetenten, bewährten  und dringend benötigten pädagogisch unverzichtbaren Betreuungsstrukturen für SchülerInnen mit erhöhtem Förderbedarf.

Das bedeutet den Verlust von hoch kompetenten dringend notwendigen und bewährten Supportsystemen auch für ALLE Regelschulkinder in Wien in den folgenden Jahren!!!!

 

Alle ambulanten , wie Sonderpädagogische Beraterinnen und Berater, Psychagoginnen und Psychagogen, Beratungslehrerinnen und –lehrer, Sprachheillehrerinnen und -lehrer, Heilstättenlehrerinnen und  -lehrer, Intensivpädagoginnen und –pädagogen, Autistenmentorinnen und –mentoren,  Stützlehrerinnen und –lehrer, mobile Lehrerinnen und Lehrer für sinnes- und körperbehinderte Kinder sind davon gefährdet.

Es werden 78 % aller SchülerInnen inklusiv betreut!

 

Es bedeutet für die Wiener Sprachheilschule mit jährlich rund 4500 ambulant, inklusiv und niederschwellig betreuten SchülerInnen die Ausdünnung der fachlichen Kompetenzen, damit eine Gefährdung des Schriftspracherwerbs, daraus resultierende Dauerdefizite und damit eine Bildungspolitik 2. Klasse !

 

Eine kurzsichtige, nur auf Kostenneutralität hin ausgerichtete Bildungspolitik führt zur Notwendigkeit (lebens)langer Unterstützungsmaßnahmen für beeinträchtigte Menschen. Diese Kosten werden die jetzt eingesparten Beträge bei weitem übersteigen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Sonja Latzin