Betrifft: Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden und das BundesSchulaufsichtsgesetz aufgehoben wird (Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht); Begutachtungs- und Konsultationsverfahren

Bezug: AZ BMB-12.660/0001-Präs.10/2017

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Anbei darf ich Ihnen meine Stellungnahme zum o.g. Gesetzesentwurf zukommen lassen:

 

ZIS (Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik) und Sonderschulstandorte müssen wegen ihrer administrativen und pädagogischen Agenden in sonderpädagogischer Kompetenz autonom bleiben und dürfen daher nicht in einem Clusterverband aufgelöst werden. Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehen ich keine markante, beim einzelnen Kind ankommende Verbesserung in diesem Punkt, sondern die Vernichtung der effizienten und hochwertigen Arbeit, die bisher von Sonderpädagogen geleistet wurde.

 

Daher schlage ich vor die ZIS als autonome Standorte weiterzuführen um die Fachkompetenz der dort eingesetzten PädagogInnen zu unterstützen und weiterentwickeln zu können. Denn nur wenn LehrerInnen sich intensiv mit der Thematik Inklusion und Sonderpädagogik auseinandersetzen führt dies zu einer weiteren  Erhöhung der fachlichen Kompetenz dieser PädagogInnen.

Gleichzeitig können von Schulclustern oder eigenständigen Schulstandorten solche hoch spezialisierten PädagogInnen angefordert werden um die dortigen LehrerInnen zu beraten und Kinder gezielt zu unterstützen. Dies kommt sowohl dem einzelnen Kind, welches einen besonderen Förderbedarf hat, als auch den vor Ort eingesetzten LehrerInnen zugute.

 

MIT DER VERÖFFENTLICHUNG DER STELLUNGNAHME AUF DER PARLAMENTSHOMEPAGE ERKLÄRE ICH MICH AUSDRÜCKLICH EINVERSTANDEN.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Kurucz

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Dipl. Erwachsenenbildner