Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Bezugnehmend auf AZ BMB – 12600/001- Präs. 10/2017 übermittle ich ihnen nachstehende Stellungnahme. Ich stimme zu, dass die Stellungnahme öffentlich gemacht wird.

 

Mein Sohn besucht zur Zeit eine Integrationsklasse an der Schwerhörigenschule Wien (SSH). Mit Erstaunen musste ich heute erfahren, dass die SSH in der derzeitigen Form in naher Zukunft nicht mehr existieren wird, so der zur Begutachtung stehende Gesetzesentwurf zum Tragen kommt. Die SSH hat, als Zentrum für Inklusion und Sonderpädagogik (ZIS), aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Kindern mit Sonderpädagogischem Förderbedarf vor allem wegen Schwerhörigkeit und/ oder Lernbehinderung Kompetenzen erworben die im vorliegenden Gesetzesentwurf völlig ungenutzt bleiben. Die langjährige gute Arbeit würde vernichtet und es stellt sich außerdem die Frage in welcher Form Schülerinnen und Schüler weiter unterrichtet werden die zur Zeit in der SSH betreut werden.

 

ZIS und Sonderschulstandorte müssen wegen ihrer administrativen und pädagogischen Agenden in sonderpädagogischer Kompetenz autonom bleiben, um die kompetente und individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen zu gewährleisten, egal ob in einer Sonderschule oder Regelschule. (§27a) Diese Schulen dürfen daher nicht in einem Clusterverband aufgelöst und von der Bildungsdirektion verwaltet werden.

Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehe ich keine markante, beim einzelnen Kind ankommende Verbesserung, sondern die Vernichtung der effizienten und hochwertigen Arbeit, die bisher geleistet wurde.

 

Außerdem schließe ich mich der Stellungnahme der LeiterInnen - ZAG der Wiener Pflichtschulen 33/SN-299/ME XXV. GP an.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ing. Xenia van der Heijden