Bezug: AZ BMB-12.660/001-Präs.10/2017
Stellungnahme
von Christine Bachinger zum Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz,
das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des
Schulwesens, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von
Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und
Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das
Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz
über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen
wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land-
und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das
Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das
Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz
für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das
Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige,
Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das
Schulpflichtgesetz 1985, das
Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz,
das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das
Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das
Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das
Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden und das
Bundesschulaufsichtsgesetz aufgehoben wird (Bildungsreformgesetz 2017 –
Schulrecht); Begutachtungs- und Konsultationsverfahren
Sehr geehrter Damen und Herren!
ZIS und
Sonderschulstandorte müssen wegen ihrer ganz speziellen und besonderen administrativen
und pädagogischen Agenden in sonderpädagogischer Kompetenz
vollständig und umfassend autonom bleiben und dürfen daher nicht in
einem Clusterverband aufgelöst werden. (§ 27)
Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehe ich keine markante, beim einzelnen
Kind mit besonderen Bedürfnissen ankommende Verbesserung im Sinne der
Inklusion, sondern die Vernichtung der effizienten und hochwertigen Arbeit der
ambulanten Supportsysteme (Sonderpädagogische Beraterinnen und Berater,
Psychagoginnen und Psychagogen, Beratungslehrerinnen und –lehrer,
Heilstättenlehrerinnen und -lehrer, Intensivpädagoginnen und
–pädagogen, Autistenmentorinnen und – mentoren,
Stützlehrerinnen und –lehrer, mobile Lehrerinnen und Lehrer für
sinnes- und körperbehinderte Kinder, Sprachheillehrerinnen und -lehrer).
Diese hochprofessionelle Tätigkeit muss im Sinne der behinderten und
beeinträchtigten Kinder weiterhin von diesen Experten und Expertinnen
ausgeübt werden.
MIT DER VERÖFFENTLICHUNG DER STELLUNGNAHME AUF DER
PARLAMENTSHOMEPAGE ERKLÄRE ICH MICH AUSDRÜCKLICH EINVERSTANDEN.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Bachinger