Wien, 21.4.2017
Betreff: Stellungnahme zum Schulorganisationsgesetz
Überarbeitung des Autonomiepakets bezüglich §27a SchOG
Bezug: AZ BMB-12.660/001-Präs.10/2017
MIT DER VERÖFFENTLICHUNG DER STELLUNGNAHME AUF DER PARLAMENTHOMEPAGE ERKLÄRE
ICH MICH AUSDRÜCKLICH EINVERSTANDEN.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Alle Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS) müssen in ihrer jetzigen Form als
Kompetenzzentren erhalten bleiben. Die „Auflösung“ bzw. Zuordnung zu einem Clusterverband würde alle inklusive und sonderpädagogischen Maßnahmen nicht mehr gewährleisten (§27).
Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehe ich KEINE, beim einzelnen Schüler/Schülerin ankommende Verbesserung, sondern eine Vernichtung der effizienten und hochwertigen Arbeit, die bisher geleistet wurde – und wird.
Hochachtungsvoll
Martina Rodinger