Wien, 21.4.2017

 

 

 

Betreff: Stellungnahme zum Schulorganisationsgesetz

                Überarbeitung des Autonomiepakets bezüglich §27a SchOG

 

 

 

Bezug: AZ BMB-12.660/001-Präs.10/2017

 

 

 

MIT DER VERÖFFENTLICHUNG DER STELLUNGNAHME AUF DER PARLAMENTHOMEPAGE ERKLÄRE

ICH MICH AUSDRÜCKLICH EINVERSTANDEN.

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Alle Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS) müssen in ihrer jetzigen Form als

Kompetenzzentren erhalten bleiben. Die „Auflösung“ bzw. Zuordnung zu einem Clusterverband würde alle inklusive und sonderpädagogischen Maßnahmen nicht mehr gewährleisten (§27).

 

Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehe ich KEINE, beim einzelnen Schüler/Schülerin ankommende Verbesserung, sondern eine Vernichtung der effizienten und hochwertigen Arbeit, die bisher geleistet wurde – und wird.

 

 

Hochachtungsvoll

Martina Rodinger