Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Diese Bildungsreform ist eine Verwaltungsreform und Sparmaßnahme. Sie bedeutet eine Vernachlässigung der Kinder mit besonderen Bedürfnissen und verstößt damit gegen Kinderrechte. § 2 des SCHOG kann nur mit großen Einschränkungen umgesetzt werden, wenn §27a „fällt“ und die Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik als eigenständige Standorte geschlossen werden. 

 

Durch diese schulorgasitorischen Maßnahmen werden die Rahmenbedingungen für das Erreichen eines Bildungszieles für alle keineswegs verbessert. Kinder haben ein Recht auf professionelle und individuelle Förderung, anstatt durch AssistenzlehrerInnen betreut zu werden.

 

§27a: Zentren für Inklusion und Sonderpädagogik müssen in organisatorischen und inhaltlichen Belangen autonom bleiben, um mit SchülerInnen mit besonderen Bedürfnissen kompetente und individuelle Förderung zu gewährleisten. Diese Schulen dürfen nicht in einem Cluster organisiert und von der Bildungsdirektion verwaltet werden. 

 

In Wien ist das Verfahren für Zuerkennung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) vereinheitlicht und weitgehend standardisiert. Es ist unverantwortlich, in Zukunft einen Juristen die Zuerkennung des sonderpädagogiischen Förderbedarfs zu überlassen. SchulpsychologInnen, ÄrztInnen und andere ExpertInnen müssen wie bisher über die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung befinden dürfen. KK haben das Recht auf bestmögliche/individuelle Förderung und Bildung. 

 

Die Ressourcen für Kinder mit SPF dürfen NIEMALS von einer Bildungsdirektion gesteuert und zentral verteilt werden. Dies kann aufgrund von Unkenntnis der betroffenen Personen nur zur Verteilung nach dem „Gießkannenprinzip“ führen und damit den zu fördernden Kindern keinesfalls gerecht werden. Auch Kinder mit Behinderung haben ein Recht auf bestmögliche Schulbildung. Diese ist nur durch professionelle und bestausgebildete SonderpädagogInnen gewährleistet; keinesfalls durch pädagogische AssistenInnen. 

 

Die Abschaffung der Sonderschulen (§27a) und die damit verbundene generelle Inklusion aller behinderten Kinder in die Regelschule ist ohne personelle und räumliche Ressourcen nicht realistisch. Andernfalls ist eine Auswirkung (Verschlechterung) auf die Qualität des Regelunterrichts und eine Vernachlässigung der Kinder mit Behinderung zu befürchten. 

 

 

Karin Bödecker-Hens