Betrifft: Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das

Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIEGesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden und das BundesSchulaufsichtsgesetzaufgehoben wird (Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht);Begutachtungs- und Konsultationsverfahren Bezug: AZ BMB-12.660/0001- Präs.10/2017

 

 

Mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden!

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

als ausgebildete Lehrerin mit Sonderschullehramt, studierte Sonder- und Heilpädagogin und akademische Sprachheillehrerin in Ausbildung, derzeit in einer Integrationsklasse tätig, möchte ich dringend auf folgenden Umstand hinweisen:

 

Diese „Bildungsreform“ stellt eine extreme Verschlechterung für die pädagogische Arbeit mit ALLEN Kindern dar. Viele, seit Jahren bewährte Betreuungssysteme, die über Jahrzehnte mühevoll aufgebaut wurden, sollen zentral verwaltet werden. Durch diese Strukturreform sollen ZIS-Standorte aufgelöst werden, was den Verlust von fachlich bewährten und dringend benötigten Betreuungsformen der betroffenen Kinder mit Förderbedarf bedeutet.

 

Mit diesem Schritt geht der nächste Verlust – allerdings auch für die sogenannten Regelschulkinder, also für ALLE Kinder -  einher. Auch diese Kinder benötigen in hohem Maße unterschiedlichste Unterstützung: Alle ambulanten Lehrkräfte, wie Sonderpädagogische Berater, Psychagogen, Beratungslehrer, Sprachheillehrer, Heilstättenlehrer, Intensivpädagogen, Autistenmentoren, Stützlehrer, mobile Lehrer für sinnes- und körperbehinderte Kinder sind davon gefährdet. Derzeit werden 78 % aller bedürftigen Schüler inklusiv betreut! 4000 sprachauffällige Regelschulkinder jährlich werden alleine in Wien ambulant sprachheilpädagogisch betreut. Entfällt diese Betreuung bedeutet das für die betroffenen Kinder massive Probleme im Schriftspracherwerb (Sprachprobleme und Lese-Rechtsschreibschwäche korrelieren) und führen zu Dauerdefiziten für die betroffenen Personen im späteren Erwachsenenleben!

 

Diese Reform führt zwangsläufig zu verstärkten lebenslangen Unterstützungsmaßnahmen für beeinträchtigte Menschen. Diese Kosten übersteigen mit ziemlicher Sicherheit die jetzt eingesparten bei weitem!

Das kann ja nicht wirklich das Ziel einer kostenneutralen Politik sein!?

 

Mag. Claudia Köhler, B.Ed.

Sonder- und Heilpädagogik

Lehramt für Sonderschule

Sprachheillehrerin i.A.

Dipl. Legasthenietrainerin