·        Die Abschaffung der Sonderschulen (§27a) und die damit verbundene generelle Inklusion aller behinderten  KK in die Regelschule ist ohne personelle und räumliche Ressourcen nicht realistisch. Andernfalls ist eine Auswirkung (Verschlechterung) auf die Qualität des Regelunterrichts und eine Vernachlässigung der KK mit Behinderung zu befürchten. Ist beispielshalber eine persönliche Assistenz vorgesehen, wenn der Schüler oder die Schülerin dem Unterricht nicht ohne Hilfestellung folgen kann?

 

·       Diese Bildungsreform ist eine Verwaltungsreform und Sparmaßnahme. Sie bedeutet eine Vernachlässigung der KK mit besonderen Bedürfnissen und verstößt damit gegen Kinderrechte. §2 des SCHOG kann nur mit großen Einschränkungen umgesetzt werden, wenn §27a „fällt“ und die Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik  als eigenständige Standorte geschlossen werden. Wie viele Kinder werden als schulunfähig eingestuft, weil ihnen keine optimale Lernumgebung mehr geboten werden kann?