Dipl.Päd Evelyn Molin-Zenker
GTVS 13, Steinlechnergasse 5-7
1130 Wien
16. Inspektionsbezirk
SSR für Wien Wien, am 20.4.2017
An das
Österreichsche Parlament begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Bundesministerium für Bildung begutachtung@bmb.gv.at
Per email
Betreff: Stellungnahme zum Gesetzesentwurf bzw. Autonomiepaket
MIT DER VERÖFFENTLICHUNG DER STELLUNGNAHME AUF DER PARLAMENTSHOMEPAGE ERKLÄRE ICH MICH AUSDRÜCKLICH EINVERSTANDEN.
Sehr geehrte Damen und Herren
Grundsätzlich ist eine Bildungsreform wünschenswert und soll eine für weitere Generationen unserer Gesellschaft gesicherte Bildungsbasis bieten.
Einige Punkte dieser Reform widersprechen diesem Vorhaben deutlich, da diese Reform in diesen Punkten - wie im folgenden einzeln ausgeführt – zu einer massiven Verschlechterung der Bildungsleistung unserer SchülerInnen führt.
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Änderungen des §10 Abs 6 Schulzeitgesetz
Die Forderung, dass an ganztägigen Schulformen der Unterricht an zwei
Tagen (Freitag und ein autonom zu bestimmender) um 13:00 Uhr zu enden hat,
verunmöglicht eine sinnvolle ganztägige Schulform jeder Art.
In der Sekundarstufe ist es unter diesen Bedingungen grundsätzlich nicht möglich, alle lt. Stundentafel angeführten Stunden sinnvoll unterzubringen.
In verschränkten ganztägigen Schulformen wird dadurch ein dem Biorhythmus der SchülerInnen angepasster Wechsel von Lernzeit und „Freizeit“ (wobei diese ebenso pädagogisch angeleitet wird) unmöglich gemacht. Diese Regelung widerspricht dem Trend zu einer ganztägigen schulischen Betreuung und ist daher eine massive Verschlechterung der Bildungssituation in Österreich. Die ganztägig verschränkte Schulform wird von vielen Eltern gewünscht - aus unterschiedlichen Gründen, aber nicht zuletzt wegen der für ihre Kinder optimalen Bildungsbedingungen – und auch anerkannte BildungsexpertInnen sowie viele LehrerInnen und SchulleiterInnen sehen in der ganztägigen Schule ein optimales Bildungsangebot für SchülerInnen und Schüler
Daher fordere ich die Abänderung des Wortlautet „An ganztägigen Schulformen ….. sowie an einem weiteren tag, den der………festzulegen hat,……. in
… den die Schulleiterin oder der Schulleiter autonom festlegen kann.
Eine KANNBESTIMMUNG ist sowohl
für die Schulautonomie als auch für die Ganztägigkeit
unabdingbar.
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Abschaffung des § 27a SCHOG
Durch die Abschaffung des § 27a SchOG verlieren die Sonderschulen in Wien
alle mobilen bzw. ambulanten Betreuungsangebote.
In Wien werden jährlich ca. 12000 Schülerinnen und Schüler von
ambulanten Supportsystemen wie Sonderpädagogischen BeraterInnen,
PsychagogInnen und BeratungslehrerInnen, SprachheillehrerInnen,
HeilstättenlehrereInnen, LehrerInnen für sozial-emotional
benachteiligte Kinder und Jugendliche und vielen mehr betreut. Diese Betreuung
findet regional im Rahmen der an die in Wien an Sonderschulen angeschlossenen
ZIS statt. Im Sinne der betreuten Kinder und Schulen in den
jeweiligen Regionen werden diese von uns als Expertinnen, welche die
Bedingungen der Schulen, der LehrerInnen und vor allem der betreuten
SchülerInnen bestens kennen und daher im Sinne einer sinnvollen Inklusion
die besten Entscheidungen zu Gelingen und zu einer bestmöglichen
schulischen und persönlichen Entwicklung der SchülerInnen beitragen.
Der vielfach geäußerte Vorwurf,
Sonderschuldirektoren würden als ZIS-Direktoren SPF
(Sonderpädagogischen Förderbedarf) aussprechen, um „ihre“
Schulen und Klassen zu füllen ist in Wien doppelt widerlegbar:
Zum einen, da in Wien alle SPFs bereits seit langem zentral von einer
unabhängigen Kommission von ExpertInnen vergeben werden
und
Zum zweiten, dass die Schülerzahlen
– SchülerInnen in Betreuung in Regelschulen versus SchülerInnen
in Sonderschulen - ein deutliches Zeichen sind, dass in Wien seit langem
an einer Inklusion von SchülerInnen mit besonderen Bedürfnissen in
den Regelschulen gearbeitet wird.
Daher fordere ich die Beibehaltung des §27a SchOG um eine Verschlechterung
der Schul- bzw. Bildungsqualität zu verhindern
Dipl.Päd Evelyn Molin-Zenker
Schulleiterin