Gewerkschaftlicher Bezirksbetriebsausschuss (GBBA) des
17. Inspektionsbezirkes des SSR für Wien
und
18. Inspektionsbezirkes des SSR für Wien
Betreff: Überarbeitung des Autonomiepaketes bezüglich §27a SchOG
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Mitglieder des GBBA für den 17. und 18. IB zeigen sich schockiert über die Reformvorhaben bezüglich der Inklusiv- und Sonderpädagogik. Wir fordern daher eine sofortige Überarbeitung.
Seit 2007 wurde im Hinblick auf die Forderung der UN Menschenrechtskonvention in Wien verantwortungsvoll unter Bedachtnahme aller individuellen Fördermaßnahmen den besonderen Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen. Die Integration und Inklusion wird verantwortungsvoll umgesetzt, weiterentwickelt und gelebt.
Daher fordern die gewerkschaftlichen Bezirksbetriebsausschüsse des 17. und 18. IB die Beibehaltung des Paragraphen 27a SchOG. Nur so kann die regionale Verantwortung für alle inklusiven und sonderpädagogischen Maßnahmen gewährleistet bleiben.
Alle ambulanten Supportsysteme wie Sonderpädagogische BeraterInnen, PsychagogInnen, BeratungslehrerInnen, SprachheillehrerInnen, HeilstättenlehrerInnen, IntensivpädagogInnen, AutistenmentorInnen, StützlehrerInnen mobilen LehrerInnen für sinnes- und körperbehinderte Kinder, LehrerInnen in Förder- und Mosaikklassen für sozial und emotional bedürftige Kinder sowie LehrerInnen in den überregionalen Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS) müssen diese hochprofessionale Tätigkeit im Sinne der betroffenen Kinder weiterhin als ExpertInnen ausüben.
Alle Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS) müssen daher in ihrer jetzigen Form als regionale und überregionale Kompetenzzentren erhalten bleiben.
Die gewerkschaftlichen Bezirksbetriebsausschüsse des 17. und 18. IB ersuchen dringend um eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs im Hinblick auf die oben genannten Inhalte.
Gerne stehen wir für etwaige Nachfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Edith Figl Petra Pobuda
Vorsitzende des GBBA 17 Vorsitzende des GBBA 18