Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Wiener Inklusiv- und Sonderpädagogik arbeitet seit vielen Jahren an der integrativen/inklusiven Beschulung nach dem inklusiven Leitbild für die Wiener Pflichtschulen. Ambulante Systeme, wie Sonderpädagogische Beraterinnen und Berater, Psychagoginnen und Psychagogen, Beratungslehrerinnen und –lehrer, Sprachheillehrerinnen und -lehrer, Heilstättenlehrerinnen und  -lehrer, Intensivpädagoginnen und –pädagogen, Autistenmentorinnen und –mentoren,  Stützlehrerinnen und –lehrer, mobile Lehrerinnen und Lehrer für sinnes- und körperbehinderte Kinder, werden zur Gänze von den Sonderschuldirektorinnen und -direktoren in Dienst- und Fachaufsicht nach objektivierten pädagogischen Kriterien eingesetzt. Die Wiener Sonderschuldirektorinnen und –direktoren verlangen diese verantwortungsvolle Tätigkeit auch weiterhin ausüben zu können, was aber durch die derzeitigen Formulierungen im Bildungsreformpaket durch die Totalabschaffung des Paragraphen 27a des Schulorganisationsgesetzes verunmöglicht würde. 

 

Diese Direktorinnen und Direktoren fordern im Namen der betroffenen Kinder eine entsprechende Adaptierung der Gesetzesnovelle, damit diese auch weiterhin in gleicher Qualität, sowohl mit, als auch ohne sonderpädagogischem Förderbedarf, Unterstützung und qualitätsvollen Unterricht erhalten. Eine Arbeit für Kinder kann nur vor Ort geleistet werden, man muss alle Beteiligten auch kennen. Dieses pädagogische Erfolgsrezept kann keine Zentralstelle für eine Millionenstadt übernehmen.

 

Um eine Sicherung einer wertschätzenden und individualisierten Bildungslandschaft weiterhin zu gewährleisten, schließe ich mich diesen Forderungen an.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Herbert Reisinger