Betreff: Stellungnahme zum Schulorganisationsgesetz
             Überarbeitung des Autonomiepaketes bezüglich §27a SchOG

 

Bezug: AZ BMB-12.660/001-Präs.10/2017

An das

Bundesministerium für Bildung
per Mail: begutachtung@bmb.gv.at

 

An das

Österreichische Parlament

per Mail: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

Betrifft:

Stellungnahme von Franz SCHOISL zum Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das
Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das
Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden und das BundesSchulaufsichtsgesetz aufgehoben wird (Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht); Begutachtungs- und Konsultationsverfahren

 

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf:

 

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Entscheidungsträgerinnen und –träger !!

„Bildung“ kostet Geld und darf nicht wegrationalisiert werden, zumal es hier um die „schwächsten“ Mitglieder des betroffenen Systems geht.

Kinder mit Defiziten in unterschiedlichster Form !!

Wir alle schätzen uns glücklich, wenn unser Kind / unsere Kinder gesund sind und nehmen die ständig aufflammenden Reformversuche im Bildungsprogramm – automatisch zu erwarten, sobald sich personelle Veränderungen an höchsten Stellen in Ministerium und Stadtschulrat ergeben haben – ziemlich wiederspruchlos hin. Genauso wie die ständigen „Raunzereien“ nach Auswertung der jährlichen Überprüfungen der Bildungsstandards (Stichwort: PISA-Tests), wo das Versagen automatisch bei den Lehrerinnen und Lehrern gesucht wird (und nicht bei den Schreibtischtäter; den Neuerfindern des Rades, etc)

Wie soll das Niveau gehoben werden, wenn mittlerweile aus angeblicher Notwendigkeit (Sparprogramm) ALLE Kinder über einen Kamm geschoren werden – ohne Unterschied in Herkunft, Muttersprachlichkeit, vorhandenem Grundpotenzial, etc. – und dem Alter entsprechend in dieselben Klassen verfrachtet werden?

Die Schwachen müssen dementsprechend mehr gefördert und die Lernstarken, die naturgemäß „schneller“ arbeiten können und wollen, ihrem Standard entsprechend gefordert werden.

Diese Rechnung – ALLE in einer Klasse – kann und wird nie aufgehen und daran sind sicher nicht die Lehrerinnen und Lehrer schuld.

JETZT auch noch die Schwächsten in dieser Formel dazu, kann nur zu einer totalen Katastrophe führen.

 

Österreich ist ein glückliches Land. Wir haben Geld für ALLE, wenn es wo anders eng wird (Griechenland, etc.).

Aber für Grundpfeiler – Bildung – bleibt nichts übrig. Ich finde es traurig, dass Sie Österreich in ein Zweiklassenbildungssystem treiben wollen:

Jene Eltern, die es sich leisten können, werden sich logischerweise eine „Privatschule“ suchen; der Rest muss schauen, dass ihr Kind halbwegs friktionsfrei durch die Schulpflicht kommt und sich bereits im Vorfeld damit abfinden, dass eine berufliche Karriere im Lebenslauf nicht ersichtlich sein kann. Fragen Sie Gewerbetreibende, welches Material sich auf Lehrstellenangebote meldet ! Die Wirtschaft jammert medial, dass langfristig gesehen keine Fachkräfte nachkommen. Arbeitslose Akademiker alleine werden die Steuerlast nicht bewältigen.

Was war an den „alten“ Systemen falsch: Volksschulen, Hauptschulen mit graduellen Abstufungen, Gymnasien und HTL’s (mit Aufnahmeprüfungen), HAK’s und Handelsschulen, Sonderschulen bzw Sonderpädagogischen Zentren mit sonderpädagogischen Fördermaßnahmen durch speziell ausgebildetes Personal

Wir haben sehr gutes Lehrpersonal, das sich für die jeweiligen Zusatzausbildungen / Sonderpädagogik in unterschiedlichsten Spielarten, weil es NOTWENDIG IST, entschieden und diese größtenteils selbst finanzierten und steht mit vollem Einsatz zu und hinter diesen Kindern, weil diese sonst überhaupt keine Chance haben, in dieser Welt je beruflich Fuß fassen zu können.

Diese Spezialisten sollen JETZT überflüssig sein ??

Haben Sie tatsächlich die Vision, mit diesem Autonomiepaket ALLE Kinder „auf den gleichen Level“ zu schreiben, zu reformieren ??

Gibt es DANN keine schwerhörigen, sehschwachen, physisch beeinträchtigten oder mit sonstigen Defiziten behafteten Kinder mehr ??

Auf lange Sicht wird uns Arbeitslosigkeit mehr kosten, als eine Ausweitung, Förderung bzw. zumindest der Erhalt der sonderpädagogischen Zusatzangebote für unsere Kinder.

 

Ich wünsche mir ein Österreich, wo wir für unsere Kinder, sowie für unsere tatsächlich Ärmsten und Schwächsten unterstützend da sind – nicht bloß als Lippenbekenntnis in Medien –

ALLES ANDERE FÄNDE ICH ERBÄRMLICH, ENTBEHRLICH UND EINFACH TRAURIG !!!

 

ZIS und Sonderschulstandorte müssen wegen ihrer ganz speziellen und besonderen administrativen und pädagogischen Agenden in sonderpädagogischer Kompetenz vollständig und umfassend autonom bleiben und dürfen daher nicht in einem Clusterverband aufgelöst werden. (§ 27)

Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehe ich keine markante, beim einzelnen Kind mit besonderen Bedürfnissen ankommende Verbesserung im Sinne der Inklusion, sondern die Vernichtung der effizienten und hochwertigen Arbeit der ambulanten Supportysteme (Sonderpädagogische Beraterinnen und Berater, Psychagoginnen und Psychagogen, Beratungslehrerinnen und –lehrer, Heilstättenlehrerinnen und -lehrer, Intensivpädagoginnen und –pädagogen, Autistenmentorinnen und – mentoren, Stützlehrerinnen und –lehrer, mobile Lehrerinnen und Lehrer für sinnes- und körperbehinderte Kinder, Sprachheillehrerinnen und -lehrer). Diese hochprofessionelle Tätigkeit muss im Sinne der behinderten und beeinträchtigten Kinder weiterhin von diesen Experten und Expertinnen ausgeübt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Franz Schoisl