Durch diese schulorganisatorischen Maßnahmen werden die Rahmenbedingungen für das Erreichen eines Bildungszieles für alle keineswegs verbessert. Kinder haben ein Recht auf professionelle und individuelle Förderung, anstatt durch AssistenzlehrerInnen betreut zu werden.

§27a:Zentren für Inklusion und Sonderpädagogik müssen in organisatorischen und inhaltlichen Belangen autonom bleiben, um den Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen kompetente und individuelle Förderung zu gewährleisten. Diese Schulen dürfen nicht in einem Cluster organisiert und von der Bildungsdirektion verwaltet werden.

Über die Zuerkennung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs wurde bisher von SchulpsychologInnen, SonderpädagogInnen, ÄrztInnen und ExpertInnen entschieden und nicht von Juristen - denn die KK haben ein Recht auf bestmögliche/individuelle Förderung und Bildung.