Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit bald 20 Jahren arbeite ich als Sonderpädagogin in einem Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik.  In unserem Schulhaus wird Inklusion auf höchstem Niveau gelebt, es sind alle Sparten der Pflichtschule untergebracht – wir haben Integrationsklassen auf allen Schulstufen (VS, NMS), Klassen für schwerst-mehrfachbehinderte Kinder und basale Förderklassen.

Mit Entsetzen und großer Besorgnis sehe ich der geplanten Bildungsreform entgegen, die für mich nichts anderes darstellt als eine Verwaltungsreform und ein Sparpaket auf Kosten ALLER Schüler und Schülerinnen.

Inklusion von Kindern mit Behinderung ist gut und wichtig, doch ist es hierfür notwendig, (weiterhin) pädagogische Rahmenbedingungen zu schaffen, wo für SchülerInnen, die oft ganz spezielle Bedürfnisse mitbringen, optimales Lernen überhaupt möglich gemacht wird. Diese Möglichkeit sehe ich jedoch keineswegs, wenn ich mir die geplanten Veränderungen näher ansehe:

-         SonderpädagogInnen dürfen nicht durch minder ausgebildete AssistentInnen ersetzt werden (lediglich ein Pflichtschulabschluss ist Voraussetzung für die Ausbildung zum pädagogischen Assistenten)!

Auch KK mit Behinderung haben ein Recht auf bestmögliche Schulbildung. Diese ist nur durch professionelle und bestausgebildete SonderpädagogInnen gewährleistet!

 

-          Auflösung der ZIS: Es ist undenkbar, wichtige Aufgaben der ZIS-Leitungen einfach an Volksschulen und NMS zu übertragen.

Zentren für Inklusion und Sonderpädagogik müssen in organisatorischen und inhaltlichen Belangen autonom bleiben, um den Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen kompetente und individuelle Förderung zu gewährleisten. Diese Schulen dürfen nicht in einem Cluster organisiert und von der Bildungsdirektion verwaltet werden.

 

-          Durch das Wegfallen einer ständig präsenten Schulleitung wäre eine qualitativ hochwertige und individuelle Betreuung aller am Schulprozess beteiligten Personen nicht mehr möglich. Durch die vorher erwähnten Cluster-Bildungen, wo bis zu 2500 Schüler zusammengefasst werden können, würden unsere Kinder wahrscheinlich nur mehr als Schülerkennzahlen verwaltet werden.

 

-          Die Zuerkennung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs muss weiterhin SchulpsychologInnen, SonderpädagogInnen, ÄrztInnen und andere ExpertInnen überlassen werden und nicht einem Juristen, der keine pädagogisch-medizinischen Aussagen treffen kann.

Ich sehe durch das geplante Reformpaket die hohe Qualität des Regelunterrichts für ALLE Kinder massiv gefährdet, am allermeisten ist jedoch eine Vernachlässigung der Kinder mit Behinderung zu befürchten.

Sorgenvolle Grüße

Monika Lang