Das für mich als Sonderpädagogin vorrangige Problem des Bildungsreformgesetzes ist, dass  das Wohl der Kinder in keinem Punkt im Vordergrund steht.

Daher setzte ich mich dafür ein, dass Sparmaßnahmen nicht am Kind vorbei gehen oder es benachteiligen und die Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik als Anlaufstellen für alle Beteiligten(Kinder, LehrerInnen, Eltern, Erziehungsberechtigte, Expertinnen, Nachmittagsbetreuung, Fahrtendienste,  KindergartenpädagogInnen, Mobile sonderpädagogische Teams, etc.) im sonderpädagogischen Bereich erhalten bleiben.

 

ad.: Schulrechtspaket: §27a muss erhalten bleiben, das ZIS als Drehscheibe für die Region muss erhalten bleiben, damit die Qualität für die Kinder mit Bedürfnissen erhalten bleibt. Die Zentren für Inklusivpädagogik dürfen, wenn das Hauptaugenmerk auf dem Wohl des Kindes liegt, nicht aufgelöst werden!

 

ad.: Dienstrechtsnovelle: Die finanziellen Auswirkungen durch Einsparung begünstigt das Wohl der Kinder nicht.  Ersparnisse durch die Auflösung der Zentren für Inklusivpädagogik und durch Senkung der SPF Zahlen zeigen wie man in dieser Causa mit jenen umgeht, die sich nicht wehren können.