An das

Österreichische Parlament, mittels E-Mail: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
MIT DER VERÖFFENTLICHUNG DER STELLUNGNAHME AUF DER PARLAMENTSHOMEPAGE ERKLÄRE ICH MICH AUSDRÜCKLICH EINVERSTANDEN.

Betrifft: Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das
Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das
Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden und das BundesSchulaufsichtsgesetz aufgehoben wird (Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht); Begutachtungs- und Konsultationsverfahren

Bezug: AZ BMB-12.660/0001-Präs.10/2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

als Integrationslehrerin einer Wiener Volksschulklasse verfolge ich gespannt die Entwicklungen im Schulautonomiepaket. Ich erachte diese Reform als sehr notwendig. Hat die Gesellschaft sich in den letzten Jahrzehnten doch enorm geändert, die heutige Bildungsaufgaben unterscheiden sich in vielen Punkten grundlegend zu früheren Generationen. Andererseits enthält das Paket einige Punkte, die ich für vollkommen ungeeignet halte, um SchülerInnen von heute auf ihre Lebenswelt vorzubereiten. Gerade im sonderpädagogischen Bereich müssen Fachzentren und das dazugehörige Personal beibehalten werden: ZIS und Sonderschulstandorte müssen wegen ihrer administrativen und pädagogischen Agenden in sonderpädagogischer Kompetenz autonom bleiben und dürfen daher nicht in einem Clusterverband aufgelöst werden. (§ 27) Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehe ich keine markante, beim einzelnen Kind ankommende Verbesserung, sondern die Vernichtung der effizienten und hochwertigen Arbeit, die bisher geleistet wurde. So sehr ich das Konzept einer inklusiven Schule unterstützen möchte, sehe ich keine Möglichkeit Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ohne Bildungs-Fachzentrum für die jeweils spezifischen Herausforderungen als Unterstützung der täglichen Arbeit zu sehen.

Auch halte ich die Zusammenlegung mehrerer Schulen zu Clustern, bei gleichzeitiger „Auflösung“ des DirektorInnenpostens in einzelnen Schulen für den falschen Weg. So können administrative Tätigkeiten sicher auch von weniger Personal erledigt werden – der/die DirektorIn als Ansprechperson bei den vielen täglichen Anfragen seitens LehrerInnen sowie auch Erziehungsberechtigten und SchülerInnen, als Anlaufperson für jegliche pädagogische- und soziale Probleme ist für mich unverzichtbar! Eine Schule in der es keine zentral Ansprechperson im Haus gibt, ist äußerst problematisch, so stelle ich mir professionelles Arbeiten nicht vor.

 

Ich bitte darum dringlichst um Überarbeitung der genannten Punkte,

Mag. Tina Scheibl