Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich selbst bin derzeit in Ausbildung zur inklusiven Elementarpädagogin und seit 6 Jahren gehen meine eigenen Kinder in Inklusionsklassen in einem Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik. In unserem Schulhaus wird Inklusion auf höchstem Niveau gelebt, es sind alle Sparten der Pflichtschule untergebracht – wir haben Integrationsklassen auf allen Schulstufen (VS, NMS), Klassen für schwerst-mehrfachbehinderte Kinder und basale Förderklassen.

Inklusion von Kindern mit Behinderung ist gut und wichtig, doch ist es hierfür weiterhin notwendig, pädagogische Rahmenbedingungen zu schaffen, wo für SchülerInnen mit besonderen Bedürfnissen optimales Lernen erst möglich gemacht wird. Diese Möglichkeit sehe ich jedoch keineswegs, wenn ich mir die geplanten Veränderungen näher ansehe

Als Mutter und Inklusivpädagogin sehe ich mit Sorge der geplanten Bildungsreform entgegen, die für mich eine Verwaltungsreform und ein Sparpaket auf Kosten ALLER Schüler und Schülerinnen darstellt, besonders folgende Punkte:

v  Gut ausgebildete SonderpädagogInnen dürfen nicht durch minder ausgebildete AssistentInnen ersetzt werden (lediglich ein Pflichtschulabschluss ist Voraussetzung für die Ausbildung zum pädagogischen Assistenten)!

o   Kindermit Beeinträchtigung haben ein Recht auf bestmögliche Schulbildung die nur durch bestausgebildete SonderpädagogInnen gegeben ist!

 

v  Die Auflösung der ZIS: Es ist undenkbar, wichtige Aufgaben der ZIS-Leitungen einfach an Volksschulen und NMS zu übertragen.

o   Zentren für Inklusion und Sonderpädagogik müssen in organisatorischen und inhaltlichen Belangen autonom bleiben, um den Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen kompetente und individuelle Förderung zu gewährleisten. Diese Schulen dürfen nicht in einem Cluster organisiert und von der Bildungsdirektion verwaltet werden.

 

v  Durch das Wegfallen einer ständig präsenten Schulleitung wäre eine qualitativ hochwertige und individuelle Betreuung aller am Schulprozess beteiligten Personen nicht mehr möglich. Durch die vorher erwähnten Cluster-Bildungen, wo bis zu 2500 Schüler zusammengefasst werden können, würden unsere Kinder wahrscheinlich nur mehr als Schülerkennzahlen verwaltet werden.

 

v  Die Zuerkennung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs muss weiterhin SchulpsychologInnen, SonderpädagogInnen, ÄrztInnen und andere ExpertInnen überlassen werden und nicht einem Juristen, der keine pädagogisch-medizinischen Aussagen treffen kann.

Ich als Mutter und Inklusivpädagogin sehe durch das geplante Reformpaket die hohe Qualität des bisherigen Unterrichts im ZIS für ALLE Kinder massiv gefährdet und ich befürchte eine Vernachlässigung der Kinder mit besonderen Bedürfnissen.

Freundliche Grüße

Alexandra Mißmahl