RE: Bildungsreformgesetz 2017

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir, als Eltern eines volksschulpflichtigen Kindes in Wien, wenden uns heute an Sie um unseren Einspruch gegen das geplante Bildungsreformgesetz 2017 zu erheben und unser Missfallen über verschiedene geplante Maßnahmen kundzutun.

 

Neben einzelnen Punkten in der Autonomie ist die Steichung aller zusätzlichen LehrerInnen eine Katastrophe - keine Sprachheillehrerinnen mehr, keine Schulpsychologin (stattdessen sollen Juristen Gutachten erstellen) und weiters keinerlei Unterstützung bei Kindern mit zusätzlichem Förderbedarf.

Es soll keine Sonderschulen mehr geben - jedes Kind sitzt in einer Regelklasse mit nur 1 Lehrer.

Die Freigabe der Klassenschülerhöchstzahl 25 in Wien stellt enormes Einsparungspotential an LehrerInnenplanstellen dar, ganz abgesehen von allen anderen Auswirkungen dieser Maßnahme.

Gerade in der heutigen Zeit mit vielen gesellschaftlichen Themen, die sich auch auf das Bildungssystem auswirken, sehen wir diese Vorhaben als äußerst problematisch an.

Wir sind der Meinung, dass das Wohl aller Kinder im pädagogischen und erzieherischen Sinn nicht mehr gesichert ist. Die qualitative Verschlechterung für unsere SchülerInnen möchten wir nicht unterstützen; juristische statt pädagogischer Sichtweisen entsprechen nicht den Bedürfnissen der Kinder. 

Eine kurzsichtige, nur auf Kostenneutralität hin ausgerichtete Bildungspolitik führt zur Notwendigkeit (lebens)langer Unterstützungsmaßnahmen für beeinträchtigte Menschen. Diese Kosten werden die jetzt eingesparten Beträge bei weitem übersteigen. 

 

Wir ersuchen Sie daher das Bildungsreformgesetz 2017 in dieser Form nicht zu beschließen und Nachverhandlungen bei diversen Themen unter Einbeziehung von Fachleuten aus der Praxis zu führen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Frau Haxhiavdija Zana

Herr Haxhiavdija Edmond