Sehr
geehrte Damen und Herren,
als Mutter zweier
schulpflichtiger Kinder und als Volksschullehrerin beobachte ich die
Vorgänge rund um die Bildungsreformen schon länger.
Auch für mich
ist der Gedanke an diesen Stillstand der letzten Jahre ein Graus. Daher ist es
mehr als selbstverständlich, dass unsere neue Bildungsministerin den
ständigen Gesprächen aus Arbeitskreisen und sonstigen Treffen nun
endlich Taten folgen lassen möchte.
Autonomie ist eine
wichtige Sache. Ich bin wirklich davon überzeugt, dass Dezentralisierung
das Instrument ist, um ein funktionierendes Unternehmen (und in der Schule
agieren wir wie in einem solchen) zu schaffen. Denn wenn Personen Verantwortung
für etwas übernehmen dürfen, fühlen sie sich eher damit
verbunden und fühlen sich so auch verantwortlich für das Scheitern
oder Gelingen.
Allerdings ist Ihre
Reform wohl in der Eile nicht ganz zu Ende gedacht worden, sonst hätten
Ihnen wohl folgende Dinge auffallen müssen:
- Die
Veränderung des Schulzeitgesetzes stellt für Wiener
ganztägige Schulformen (GTVS, Campus und OVS) eine Einschränkung
der autonomen Gestaltungsmöglichkeiten dar und führt zu einer
qualitativen Verschlechterung.
- Der vorliegende
Gesetzesentwurf bedeutet für beide Modelle der ganztägigen
Volksschulen in Wien das Ende. Die verschränkte Form der Ganztagsschule
(GTVS) ist nicht mehr umsetzbar.
- Der vorliegende
Gesetzesentwurf bedeutet einen extremen Qualitätsverlust von
ganztägig geführten Schulen, da in der verschränkten Form
– GTVS, Campus - alle Freizeitstunden auf zwei Tage konzentriert
werden, und keine weiteren Freizeitstunden für die verbleibenden drei
Wochentage bleiben. Der qualitätsvolle Wechsel von Unterricht und
Freizeit über eine Schulwoche hinweg und die Möglichkeit,
situationsgerecht auf die Bedürfnisse der SchülerInnen reagieren
zu können, ist nicht mehr gegeben.
- Die Abschaffung
der Sonderschulen (§27a) und die damit verbundene generelle Inklusion
aller behindertenKK in die Regelschule ist ohne personelle und räumliche
Ressourcen nicht realistisch. Andernfalls ist eine Auswirkung
(Verschlechterung) auf die Qualität des Regelunterrichts und eine
Vernachlässigung der KK mit Behinderung zu befürchten.
- Diese
Bildungsreform ist eine Verwaltungsreform und Sparmaßnahme. Sie
bedeutet eine Vernachlässigung der KK mit besonderen
Bedürfnissen und verstößt damit gegen Kinderrechte.
§2 des SCHOG kann nur mit großen Einschränkungen umgesetzt
werden, wenn §27a „fällt“ und die Zentren für
Inklusiv- und Sonderpädagogik als eigenständige Standorte
geschlossen werden.
Mit freundlichen
Grüßen
Silvana Heylik