Schulautonomie kann  Schulentwicklung in Richtung Optimierung standortspezifischer Unterrichtsorganisation ermöglichen. Allerdings nur dann, wenn alle Beteiligten an einem demokratischen Schulentwicklungsprozess mitwirken können. Eine bloße Veränderung der „äußeren Struktur“ (Clusterbildung, Bildungsdirektion,…) wird Schulqualität nicht steigern. („Von oben“ und/oder „außen“ verordnete Maßnahmen zur Verbesserung der Schulqualität bewirken in der Regel meist nur halbherzige Umsetzung. Es wird ertragen statt mitgetragen. Primär deswegen, weil die Suche nach Lösungen standortspezifischer Herausforderungen, für engagierte KollegInnen vorrangig ist.   

Das Ziel, nämlich verbesserte Lern- und Lehrbedingungen zu schaffen, wird durch die geplante Umstrukturierung nicht erreicht werden. Für nachhaltige und erfolgreiche Schulentwicklungsprozesse muss die Basis (LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern des Schulstandortes) eingebunden werden und mitbestimmen können.  Die dafür notwendigen Vorrausetzungen fehlen. (Kommunikationsstrukturen, Supervision,…)

 (…„Die Ausführungsgesetzgebung hat vorzusehen, dass die im Cluster für die Clusterleitung, die Bereichsleitung oder die Umwandlung in administratives Unterstützungspersonal nicht eingesetzten Lehrerwochenstunden für die Durchführung von pädagogischen und fachdidaktischen Projekten der Unterrichtsorganisation und Schulentwicklung verwendet werden…[1]

Das klingt nach suboptimalen Bedingungen zur Förderung von Schulqualität. „Bei nicht eingesetzten Lehrerwochenstunden“ – Ressourcen für die Durchführung von Projekten und Schulentwicklung? Und sonst?

Die „Maßnahme 5: Qualifizierung der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Objektivierung von Auswahlverfahren“ klingt professionell. Und weiter?  Im Auswahlverfahren kann partiell  Eignung getestet werden, nicht aber – ob die Kooperationsfähigkeit mit dem Kollegium gegeben ist. In welchen Abständen und durch wen wird die Arbeit von LeiterInnen evaluiert und bewertet?

Das Autonomiepaket untermauert lediglich die streng hierarchische Struktur des österreichischen Schulsystems, ist als solches keine „Bildungsreform“ und  wird  die angestrebten Ziele,  „Erhöhung des Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler, Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen (Gleichstellungsziel)[2]“ verfehlen!



[1] 299/ME XXV. GP - Ministerialentwurf – Gesetzestext 25 von 61

[2] 299/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 3 von 18