S.g.Damen und Herren,

 

ZIS und Sonderschulstandorte müssen wegen ihrer administrativen und pädagogischen Agenden in sonderpädagogischer Kompetenz autonom bleiben und dürfen daher nicht in einem Clusterverband aufgelöst werden. (§ 27) Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehen wir keine markante, beim einzelnen Kind ankommende Verbesserung, sondern die Vernichtung der effizienten und hochwertigen Arbeit, die bisher geleistet wurde.

 

Wir haben einen hörbeinträchtigen Sohn (12 Jahre) und wünschen uns das seine Schule 1220 Wien, Hammerfestweg in der jetzigen Form bestehen bleibt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christoph und Gabriela Heger