Es ist nicht zu befürworten, dass im Zuge der Einführung des Bildungsreformgesetzes der sonderpädagogische Förderbedarf abgeschafft werden soll. Somit würde das bewährte System unter Einbindung des schulpsychologischen Dienstes und der Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik nicht mehr existieren. Kinder mit besonderen Bedürfnissen hätten keine Unterstützung von hoch qualifizierten SonderpädagogInnen, die speziell dazu ausgebildet sind diese Kinder optimal zu fördern und auf ein selbständiges, eigenverantwortliches Leben vorzubereiten. Sowohl Erziehungsberechtigte, als auch LehrerInnen und SchulleiterInnen verlieren dadurch ihre fachlich hochkompetenten AnsprechpartnerInnen in der Region. Leidtragende sind Kinder mit besonderen Bedürfnissen, da die derzeit individuell abgestimmte Beschulung und Betreuung verloren gehen. Diese qualitative Verschlechterung für die SchülerInnen kann nicht unterstützt werden. Daher ist die Auflösung der Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik abzulehnen.

Eine kurzsichtige, nur auf Kostenneutralität hin ausgerichtete Bildungspolitik führt zur Notwendigkeit (lebens)langer Unterstützungsmaßnahmen für beeinträchtigte Menschen. Diese Kosten werden die jetzt eingesparten Beträge bei weitem übersteigen.