Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu den geplanten Änderungen möchte eine Volksschule in Wien, die als Brennpunktschule gilt, gerne zu einigen,  wenigen Punkten Stellung nehmen.

 

Schulcluster, Schulleitung

Durch Einsparung von SchulleiterInnen administrative Hilfskräfte zu finanzieren bedeutet eine klare Abwertung der geleisteten LeiterInnentätigkeiten. Die Arbeit von SchulleiterInnen ist durch administrative Hilfskräfte nicht zu ersetzen. Jedoch benötigen SchulleiterInnen Unterstützung durch professionelle administrative Hilfskräfte, um sich zeitlich für fundamentale Aufgaben wie Schulentwicklung und Qualitätssicherung freizuspielen.

 

Die geplanten Aufgaben der Bereichsleitung reichen bei weitem nicht aus, um den täglichen Anforderungen an einem Schulstandort gerecht zu werden. Die im Alltag tatsächlich anfallenden Aufgaben in wenigen Stunden pro Woche zu leisten, ist nicht möglich.

Die wichtige Funktion der SchulleiterInnen als kompetente Entscheidungsträger vor Ort, als Ansprechpartner für Erziehungsberechtigte und SchülerInnen  sowie als Support für Lehrkräfte, ist dringend notwendig.

Nur so kann Schulqualität weiterentwickelt werden.

 

Im ländlichen Raum mag eine Clusterbildung von kleineren Schulen eine Möglichkeit sein. In Ballungszentren, in Brennpunktschulen, in Schulen mit mehr als 200 Schülerinnen können pädagogische Belange bzw. Konfliktmanagement nicht mit einigen wenigen Stunden neben einer Unterrichtsverpflichtung qualitätsvoll von einem Bereichsleiter abgedeckt werden.

 

Die Freiwilligkeit zur Clusterbildung muss die einzige Möglichkeit sein. Die Einführung eines Schulclusters von Amts wegen wird abgelehnt.

 

 


 

Sonderpädagogik

Zu Z 29 (II. Hauptstück Teil A Z 3 lit. c, § 27a – Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik):

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen die Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik aufgelöst und deren Aufgaben unmittelbar von den Bildungsdirektionen wahrgenommen werden. Mit der Besetzung der Bildungsdirektion ist eine Verlagerung- weg von Pädagogik, hin zu juristischen, verbeamteten Entscheidungen zu erwarten.

Der sonderpädagogische Förderbedarf soll abgeschafft werden. Das bewährte System unter Einbindung des schulpsychologischen Dienstes und der Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik, Kindern mit besonderen Bedürfnissen Unterstützung angedeihen zu lassen, wird nicht mehr existieren.

Es wird ein qualitiativ hochwertiges Supportssytem abgeschafft und hoch qualifizierte SonderpädagogInnen sollen durch billige Assistenzkräfte („Hilfslehrer“) ersetzt werden. Sowohl Erziehungsberechtigte, als auch LehrerInnen und SchulleiterInnen verlieren dadurch ihre fachlich hochkompetenten AnsprechpartnerInnen in der Region.

Leidtragende sind Kinder mit besonderen Bedürfnissen, da die derzeit individuell abgestimmte Beschulung und Betreuung nicht mehr stattfinden kann.

 
Diese qualitative Verschlechterung für die SchülerInnen kann nicht unterstützt werden. Die Auflösung der Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik wird abgelehnt.

 

 

Das Lehrerinnenteam und die Schulleitung