Sg Damen und Herren,

Betrifft:
Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundes-
Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens, das
Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das
Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und
dasVerwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das
Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, dasBerufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden und das BundesSchulaufsichtsgesetz aufgehoben wird (Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht); Begutachtungs- und Konsultationsverfahren


Bezug: AZ BMB-12.660/0001-Präs.10/2017


ZIS und Sonderschulstandorte müssen wegen ihrer administrativen und
pädagogischen Agenda autonom in sonderpädagogischer Kompetenz bleiben und dürfen daher nicht in einem Clusterverband aufgelöst werden. (§27).
Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehe ich keine Verbesserung für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf , sondern die Vernichtung der effizienten und hochwertigen Arbeit, die bisher geleistet wurde.


MIT DER VERÖFFENTLICHUNG DER STELLUNGNAHME AUF DER PARLAMENTSHOMEPAGE ERKLÄRE ICH MICH AUSDRÜCKLICH EINVERSTANDEN.


Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brucha