Stellungnahme zum Gesetzesentwurf:
Sehr geehrter Damen und Herren!
ZIS und
Sonderschulstandorte müssen wegen ihrer ganz speziellen und besonderen
administrativen und pädagogischen Agenden in sonderpädagogischer
Kompetenz vollständig und umfassend autonom bleiben und dürfen daher
nicht in einem Clusterverband aufgelöst werden. (§ 27)
Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehe ich keine markante, beim einzelnen
Kind mit besonderen Bedürfnissen ankommende Verbesserung im Sinne der
Inklusion, sondern die Vernichtung der effizienten und hochwertigen Arbeit der
ambulanten Supportysteme (Sonderpädagogische Beraterinnen und Berater,
Psychagoginnen und Psychagogen, Beratungslehrerinnen und –lehrer,
Heilstättenlehrerinnen und -lehrer, Intensivpädagoginnen und
–pädagogen, Autistenmentorinnen und – mentoren,
Stützlehrerinnen und –lehrer, mobile Lehrerinnen und Lehrer für
sinnes- und körperbehinderte Kinder, Sprachheillehrerinnen und -lehrer).
Diese hochprofessionelle Tätigkeit muss im Sinne der behinderten und
beeinträchtigten Kinder weiterhin von diesen Experten und Expertinnen
ausgeübt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Hergolitsch
Mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme auf der Parlament Homepage erkläre ich mich einverstanden!