Stellungnahme zum Gesetzesentwurf:

Sehr geehrter Damen und Herren!

 

ZIS und Sonderschulstandorte müssen wegen ihrer ganz speziellen und besonderen administrativen und pädagogischen Agenden in sonderpädagogischer Kompetenz vollständig und umfassend autonom bleiben und dürfen daher nicht in einem Clusterverband aufgelöst werden. (§ 27)

Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehe ich keine markante, beim einzelnen Kind mit besonderen Bedürfnissen ankommende Verbesserung im Sinne der Inklusion, sondern die Vernichtung der effizienten und hochwertigen Arbeit der ambulanten Supportysteme (Sonderpädagogische Beraterinnen und Berater, Psychagoginnen und Psychagogen, Beratungslehrerinnen und –lehrer, Heilstättenlehrerinnen und -lehrer, Intensivpädagoginnen und –pädagogen, Autistenmentorinnen und – mentoren, Stützlehrerinnen und –lehrer, mobile Lehrerinnen und Lehrer für sinnes- und körperbehinderte Kinder, Sprachheillehrerinnen und -lehrer). Diese hochprofessionelle Tätigkeit muss im Sinne der behinderten und beeinträchtigten Kinder weiterhin von diesen Experten und Expertinnen ausgeübt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Hergolitsch

 

Mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme auf der Parlament  Homepage erkläre ich mich einverstanden!