Stellungnahme des Gewerkschaftlichen Betriebsausschusses am GRG 13 Wenzgasse

zum vorliegenden Entwurf des „Autonomiepaketes“.

 

Sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat!

Wir erachten den  vorliegenden  Entwurf als ein verstecktes Sparpaket, da die oberste Prämisse Kostenneutralität heißt.

Wir können in keinem einzigen Punkt erkennen, welchen Mehrwert oder Nutzen dieses Paket für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer bringt.                                                                                    Wir lehnen die Aufhebung der Klassenschülerhöchstzahlen und der Teilungs- und Eröffnungszahlen mit Entschiedenheit  ab, da wir befürchten, dass wegen der geforderten Kostenneutralität mehr Schülerinnen und Schüler in den Klassen sitzen werden, was zu  Lasten der Unterrichtsqualität geht.

Autonomie darf nicht zu Mangelverwaltung führen. Dieser Entwurf verdient unserer Meinung nach nicht den Namen Autonomie.

Wir fordern, dass die Aussage von Frau BMin Mag.aDr.in Hammerschmid „Der Zusammenschluss zu Clustern erfolgt ausschließlich freiwillig“ auch in dieser Form im Gesetz steht. Der derzeitige Entwurf ermöglicht eine „Verclusterung“ auch gegen den Willen der Betroffenen.

Die Ressourcen, die dem österreichischen Schulwesen zur Verfügung stehen,  sind weit unter dem OECD Durchschnitt, dieser beträgt 3,8% des BIP. In Österreich  sind es  3,2%, in den letzten zwei Jahrzehnten wurde von 4,3% auf 3,2% gekürzt, während z.B. in den Niederlanden im selben Zeitraum von 3,1% auf 3,8% erhöht wurde.

Wir lehnen die Eingriffe in die Entscheidungsmöglichkeiten des SGA ab. Die Einführung der Klassenforen in der Unterstufe ist unserer Meinung nach eine Schwächung des SGA. Es ist widersprüchlich, von erhöhter Autonomie zu sprechen und dann dem Gremium, in dem alle Schulpartner vertreten sind, Entscheidungsbefugnisse wegzunehmen bzw. diese einzuschränken.

Der GBA des GRG 13, Wenzgasse, ersucht Sie daher, Ihre Verantwortung den österreichischen Schülerinnen und Schülern gegenüber wahrzunehmen und dem Autonomiepaket in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen.

Wir ersuchen Sie gleichzeitig, die Argumente und Befürchtungen der Betroffenen, das sind Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer, ernst zu nehmen und in Ihre Entscheidung einfließen zu lassen.

                                                                                              Der GBA

Wien, 26. April 2017