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Die Fachinspektorinnen für Ernährungswirtschaft (Fachtheorie und Fachpraxis) an

Humanberuflichen Schulen

 

Bildungsreformgesetz 2017

 

Um Überschneidungen und Wiederholungen zu vermeiden, möchten wir im Vorfeld festhalten, dass wir uns der bereits vorliegenden Stellungnahmen der LandesschulinspektorInnen der Humanberuflichen Schulen anschließen.

Stellungnahme:

Eröffnungs- und Teilungsziffernverordnung

Ein besonderes Anliegen ist es uns nochmals auf die Gruppengrößen im fachpraktischen Unterricht hinzuweisen.

Wir ersuchen, dass die bis jetzt bestehende Regelung lt. Teilungsziffernverordnung, dass, „in haus- und küchenwirtschaftlichen Unterrichtsgegenständen mit praktischem Inhalt die Schülergruppe unter Bedachtnahme auf die vorhandenen Arbeitsplätze 10 bis 16 Schüler zu umfassen hat, wobei jedoch auch bei einer Klassenschülerzahl von 17 bis 21 Schülern zwei Schülergruppen zu bilden sind“, zumindest weiterhin Anwendung findet, bzw. die maximale Gruppengröße wiederum abhängig von der derzeit gültigen Klassenschülerhöchstzahl definiert wird.

Die FI haben bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass sogar eine Gruppengröße von 16 SchülerInnen zu umfangreich ist und haben eine Verringerung auf max. 12 SchülerInnen angeregt. Als Begründung wurde die Gewährleistung der Sicherheit der SchülerInnen (Bedienung von Geräten und Maschinen, Unfallgefahr bei der Zubereitung von Speisen durch heiße Flüssigkeiten und Herdplatten, Hantieren mit Messern und Chemikalien,…) und der pädagogische Auftrag bei der fachgerechten und zeitlich richtig geplanten Umsetzung der Lehrplaninhalte angeführt.

Die Abschaffung der Klassenschülerhöchstzahlen und die Entscheidung über die Gruppengrößen durch die Schulleitungen/Clusterleitungen ist höchst bedenklich, da sicherlich die Erfordernisse der Sicherheit, der Hygiene und der räumlichen Gegebenheiten (die Schulen haben überwiegend nur 12 Arbeitsplätze in den Küchen) nicht im Focus der dann Verantwortlichen stehen werden, sondern hinter wirtschaftlichen Überlegungen angereiht werden.

 

Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz

Zu Maßnahme 7: Bildungscontrolling

Die Zusammensetzung der „Schulaufsicht in den Bildungsregionen“ ist nicht klar definiert.

Eine Klarstellung der Position und Aufgaben der FachinspektorInnen, im speziellen jener der FachinspektorInnen für Ernährungswirtschaft in den Bildungsdirektionen wird als erforderlich gesehen.

Wir sehen unsere Hauptaufgaben in den Bereichen des Qualitätsmanagements und des Controllings und orientieren uns an den allgemeinen Bildungszielen der österreichischen Schule.

       Einbeziehung der FachinspektorInnen bei besonderen fachlichen, fachdidaktischen und methodischen Themen und Schwerpunktsetzungen

       Einbringen von Expertisen zu unterschiedlichen fachbezogenen Belangen

       Facheinschlägige Kontakte und Kooperationen auf horizontaler und vertikaler Ebene

       Regelmäßige Durchführung von Feedback und Evaluationsmaßnahen

       Mitwirkung an der Weiterentwicklung von SQA und QIBB

       Mitwirkung bei der Behebung von Mängeln und Veranlassung von Unterstützungsmaßnahmen in Kooperation mit LSI

       Beschwerde-, Krisen- und Konfliktmanagement in Abstimmung mit LSI

       Beratung von SchülerInnen, LehrerInnen, FachvorständInnen und Schulleitungen bei Angelegenheiten des fachpraktischen Unterrichts

       Periodische Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche der LSI mit FI EW

       Periodische Mitarbeitergespräche der FI EW mit den FachvorständInnen als Maßnahme der Qualitätsentwicklung und zur Verbesserung der Zusammenarbeit

       Regelmäßige Dienstbesprechungen der FI EW mit den FachvorständInnen zur Erarbeitung von Qualitätsstandards in Abstimmung mit den Bundes- und Landeszielen

       Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsqualität (didaktische Konzepte, Coaching, Fortbildung, Erarbeitung vom Empfehlungen,….) im Fachbereich

       Regelmäßige Dienstbesprechungen der FI EW bundesweit mit der Abteilung II/4 des BMB, der Bundes ARGE der FachvotständInnen und  Teilnahme an der LSI Konferenz

       Auswertung der Pflichtpraktika unter der Verwendung des QIBB Instrumentes

         Unterstützung  der LSI im Qualitätssteuerungsprozess als Mitglieder der Qualitätsteams

 

Für die Fachinspektorinnen für Ernährungswirtschaft:

StR. Dipl.-Päd. Adelheid Scharnagl, LSR f. NÖ eh.

 

 

 

Dipl.-Päd. Veronika Schneider, MA, LSR für Steiermark

OSR Dipl.-Päd. Mag. Maria Ranetbauer, LSR f. Tirol (Fachkoordinatorin)

 RR Dipl.-Päd. Helga Rogl, BEd, LSR f. OÖ und Salzburg