Die Fachinspektorinnen für Ernährungswirtschaft (Fachtheorie und Fachpraxis) an
Humanberuflichen Schulen
Bildungsreformgesetz 2017
Um Überschneidungen und Wiederholungen zu vermeiden, möchten wir im Vorfeld festhalten, dass wir uns der bereits vorliegenden Stellungnahmen der LandesschulinspektorInnen der Humanberuflichen Schulen anschließen.
Stellungnahme:
Eröffnungs- und Teilungsziffernverordnung
Ein besonderes Anliegen ist es uns nochmals auf die Gruppengrößen im fachpraktischen Unterricht hinzuweisen.
Wir ersuchen, dass die bis jetzt bestehende Regelung lt. Teilungsziffernverordnung, dass, „in haus- und küchenwirtschaftlichen Unterrichtsgegenständen mit praktischem Inhalt die Schülergruppe unter Bedachtnahme auf die vorhandenen Arbeitsplätze 10 bis 16 Schüler zu umfassen hat, wobei jedoch auch bei einer Klassenschülerzahl von 17 bis 21 Schülern zwei Schülergruppen zu bilden sind“, zumindest weiterhin Anwendung findet, bzw. die maximale Gruppengröße wiederum abhängig von der derzeit gültigen Klassenschülerhöchstzahl definiert wird.
Die FI haben bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass sogar eine Gruppengröße von 16 SchülerInnen zu umfangreich ist und haben eine Verringerung auf max. 12 SchülerInnen angeregt. Als Begründung wurde die Gewährleistung der Sicherheit der SchülerInnen (Bedienung von Geräten und Maschinen, Unfallgefahr bei der Zubereitung von Speisen durch heiße Flüssigkeiten und Herdplatten, Hantieren mit Messern und Chemikalien,…) und der pädagogische Auftrag bei der fachgerechten und zeitlich richtig geplanten Umsetzung der Lehrplaninhalte angeführt.
Die Abschaffung der Klassenschülerhöchstzahlen und die Entscheidung über die Gruppengrößen durch die Schulleitungen/Clusterleitungen ist höchst bedenklich, da sicherlich die Erfordernisse der Sicherheit, der Hygiene und der räumlichen Gegebenheiten (die Schulen haben überwiegend nur 12 Arbeitsplätze in den Küchen) nicht im Focus der dann Verantwortlichen stehen werden, sondern hinter wirtschaftlichen Überlegungen angereiht werden.
Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz
Zu Maßnahme 7: Bildungscontrolling
Die Zusammensetzung der „Schulaufsicht in den Bildungsregionen“ ist nicht klar definiert.
Eine Klarstellung der Position und Aufgaben der FachinspektorInnen, im speziellen jener der FachinspektorInnen für Ernährungswirtschaft in den Bildungsdirektionen wird als erforderlich gesehen.
Wir sehen unsere Hauptaufgaben in den Bereichen des Qualitätsmanagements und des Controllings und orientieren uns an den allgemeinen Bildungszielen der österreichischen Schule.
• Einbeziehung der FachinspektorInnen bei besonderen fachlichen, fachdidaktischen und methodischen Themen und Schwerpunktsetzungen
• Einbringen von Expertisen zu unterschiedlichen fachbezogenen Belangen
• Facheinschlägige Kontakte und Kooperationen auf horizontaler und vertikaler Ebene
• Regelmäßige Durchführung von Feedback und Evaluationsmaßnahen
• Mitwirkung an der Weiterentwicklung von SQA und QIBB
• Mitwirkung bei der Behebung von Mängeln und Veranlassung von Unterstützungsmaßnahmen in Kooperation mit LSI
• Beschwerde-, Krisen- und Konfliktmanagement in Abstimmung mit LSI
• Beratung von SchülerInnen, LehrerInnen, FachvorständInnen und Schulleitungen bei Angelegenheiten des fachpraktischen Unterrichts
• Periodische Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche der LSI mit FI EW
• Periodische Mitarbeitergespräche der FI EW mit den FachvorständInnen als Maßnahme der Qualitätsentwicklung und zur Verbesserung der Zusammenarbeit
• Regelmäßige Dienstbesprechungen der FI EW mit den FachvorständInnen zur Erarbeitung von Qualitätsstandards in Abstimmung mit den Bundes- und Landeszielen
• Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsqualität (didaktische Konzepte, Coaching, Fortbildung, Erarbeitung vom Empfehlungen,….) im Fachbereich
• Regelmäßige Dienstbesprechungen der FI EW bundesweit mit der Abteilung II/4 des BMB, der Bundes ARGE der FachvotständInnen und Teilnahme an der LSI Konferenz
• Auswertung der Pflichtpraktika unter der Verwendung des QIBB Instrumentes
• Unterstützung der LSI im Qualitätssteuerungsprozess als Mitglieder der Qualitätsteams
Für die Fachinspektorinnen für Ernährungswirtschaft:
StR. Dipl.-Päd. Adelheid Scharnagl, LSR f. NÖ eh.
Dipl.-Päd. Veronika Schneider, MA, LSR für Steiermark
OSR Dipl.-Päd. Mag. Maria Ranetbauer, LSR f. Tirol (Fachkoordinatorin)
RR Dipl.-Päd. Helga Rogl, BEd, LSR f. OÖ und Salzburg