Sehr geehrt Damen und Herren!

 

Nach der Auseinandersetzung mit den zur Verfügung stehenden Informationen zum Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht aus verschiedensten Medien, den Internetseiten des Bundesministeriums und einigen Schulen möchte ich mit diesem Schreiben meinen Bedenken zu dieser „Reform“ Ausdruck verleihen.

 

Grundsätzlich stehe ich Reformen, auch im Bildungsbereich, positiv gegenüber; bei genauerer Betrachtung kann ich aber bei der Bildungsreform 2017 für die schulische Weiterbildung meines Kindes keine Vorteile erkennen.

 

Der Gesetzesentwurf des Autonomiepaketes der Bildungsreform beinhaltet meiner Meinung nach vornehmlich etwaige, geplante Änderungen im Struktur- und Verwaltungsbereich, die den derzeitigen Schulbetrieb finanziell optimieren sollen, aber den Unterricht direkt an meinem Kind nicht verbessern, da die schulische Arbeit rein vom wirtschaftlichen Blickwinkel aus betrachtet wird. Diese Sichtweise von Bildung erscheint mir kurzsichtig, technokratisch und steht als Verwaltungsreform ausschließlich für Sparmaßnahmen.  Sie ignoriert meiner Meinung nach leider gänzlich den Menschen mit all seinen Schwächen, Stärken, Interessen und Begabungen. Aber genau diese benötigen wir in Zukunft mehr als je zuvor!

 

Anhand folgender Punkte möchte ich meine Bedenken äußern:

•             Die Veränderung des Schulzeitgesetzes stellt für ganztägige Schulformen (GTVS, Campus und OVS) in Wien eine Einschränkung der autonomen Gestaltungsmöglichkeiten dar und führt zu einer qualitativen Verschlechterung der Schulen.

Die verschränkte Form unserer Ganztagsschule in der Kirschenallee wird so nicht mehr umsetzbar sein.

Konkret würde für meinen Sohn der an der Schule organisierte „Aktive Nachmittag“ (wöchentlicher dreistündiger Lehrausgang) mit bildungsrelevanten Inhalten entfallen, da alle Freizeitstunden auf zwei Tage konzentriert werden, und keine weiteren Freizeitstunden für die verbleibenden drei Wochentage verbleiben.

Weiters wäre der qualitätsvolle Wechsel von Unterricht und Freizeit über eine Schulwoche hinweg und die Möglichkeit, situationsgerecht auf die Bedürfnisse meines Kindes und all seiner Mitschülerinnen und Mitschüler reagieren zu können, nicht mehr gegeben.

 

•             Die Abschaffung der Sonderschulen (§27a) und die damit verbundene generelle Inklusion aller Kinder mit besonderen Bedürfnissen in die Regelschule ist ohne personelle und räumliche Ressourcen nicht realistisch. Eine solche Inklusion auf Basis der heute vorhandenen „Infrastruktur“ hätte  negative Auswirkungen auf die Qualität des Regelunterrichts und stellt eine Vernachlässigung der Kinder mit und ohne besondere Bedürfnisse dar. Dies verstößt meiner Meinung gegen elementare Kinderrechte. §2 des SCHOG kann nur mit großen Einschränkungen umgesetzt werden, wenn §27a „fällt“ und die Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik als eigenständige Standorte geschlossen werden.

Alle ambulanten, wie Sonderpädagogische BeraterInnen, PsychagogInnen, BeratungslehrerInnen, SprachheillehrerInnen, HeilstättenlehrerInnen, IntensivpädagogInnen, AutistenmentorInnen,  StützlehrerInnen, mobile LehrerInnen für sinnes- und körperbehinderte Kinder sind  von dieser Änderung gefährdet. Das bedeutet den Verlust von hoch kompetenten dringend notwendigen und bewährten Unterstützungssystemen für ALLE Volksschulkinder in Wien in den folgenden Jahren!!!!

 

Zusammenfassend wecken oben genannte Punkte in mir die Befürchtung, dass das derzeitige Bildungsniveau an den ganztägig geführten Volksschulen nicht mehr gehalten werden kann und sich die Bildungschancen für meine Kinder dadurch deutlich verschlechtern werden. Als Bürger und Steuerzahler kann ich das nicht akzeptieren und vordere Sie zur Nachbesserung des gegenständlichen Gesetzesentwurfs auf!

 

Mit der Bitte um Berücksichtigung und Unterstützung meines Anliegens

verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

 

Mag. Markus Buchner
Geschäftsführer
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