Guten Tag!

 

Zentren für Inklusion und Sonderpädagogik müssen in organisatorischen und inhaltlichen Belangen autonom bleiben, um den Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen kompetente und individuelle Förderung zu gewährleisten, egal ob in der Sonderschule oder Regelschule. (§ 27a)

Diese Schulen dürfen nicht in einem Cluster organisiert und von der Bildungsdirektion verwaltet werden.

 

Ich schließe mich der Stellungnahme des Elternvereins vollinhaltlich an und bin für eine Veröffentlichung einverstanden!

 

Mit freundlichen Grüßen