Bildungscampus Seestadt Aspern

1220, Hannah-Arendt-Platz 8

SKZ: 922361

Schulleitung: Maga Martina Meister-Wolf

Freizeitkoordinatorinnen: Claudia Valland; Julia Horvath

Tel.: 0676/811856493

e-mail: claudia.valland@wien.gv.at

julia.horvath@wien.gv.at

www.campus-seestadt.at

 

STELLUNGNAHME zum Bildungsreformgesetz 2017 - Freizeitteam

 

Änderung Schulzeitgesetz:

10. § 5 Abs. „(6) An ganztägigen Schulformen ist der Betreuungsteil bzw. der Unterrichts

- und Betreuungsteil an allen Schultagen mit Ausnahme des Samstags bis mindestens 16.00 Uhr und längstens 18.00 Uhr anzubieten, wobei Unterrichts - und Lernzeiten nur bis 16.00 Uhr und am Freitag sowie an einem weiteren Tag, den der Schulleiter oder die Schulleiterin schulautonom festzulegen hat, nur bis 13.00 Uhr vorgesehen sein dürfen. ...“

§ 45 1 bis 6 SchUG: „Das Fernbleiben vom Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen ist nur zulässig .... wird ergänzt um Abs.7 lit c) auf Verlangen der Erziehungsberechtigten, wenn es sich um Randstunden handelt, die Freizeitstunden sind.“

Durch diese Veränderung konzentrieren sich die möglichen Freizeitstunden auf 2 festgelegte Tage in der Woche. An den anderen Tagen kann somit keine Freizeit stattfinden und sie bestehen nur aus Unterrichts- und Lernzeit.

Dadurch sehen wir eine qualitative Verschlechterung, da der qualitätsvolle Wechsel von Unterricht und Freizeit nicht mehr gegeben ist. Des Weiteren sehen wir eine Überforderung der Kinder. Die verschränkte Form geht somit verloren und entspricht nicht dem Betreuungsplans des BMB Veröffentlichung: Oktober 2016! Autonomie wäre, über Unterricht, Lernzeiten und Freizeitstunden am Schulstandort selbst zu entscheiden.

Sonderpädagogik

Zu Z 29 (II. Hauptstück Teil A Z 3 lit. c, § 27a – Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik):

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen die Zentren für Inklusiv - und Sonderpädagogik aufgelöst und deren Aufgaben unmittelbar von den Bildungsdirektionen wahrgenommen werden. Der sonderpädagogische Förderbedarf soll abgeschafft werden. Das bewährte System unter Einbindung des schulpsychologischen Dienstes und der Zentren für Inklusiv - und Sonderpädagogik, Kindern mit besonderen Bedürfnissen Unterstützung angedeihen zu lassen, wird nicht mehr existieren. Es wird ein qualitativ hochwertiges Supportsystem abgeschafft und hoch qualifizierte SonderpädagogInnen sollen durch billige Assistenzkräfte („Hilfslehrer“) ersetzt werden. Sowohl Erziehungsberechtigte, als auch LehrerInnen und SchulleiterInnen verlieren dadurch ihre fachlich hochkompetenten AnsprechpartnerInnen in der Region.

INKLUSION erfordert MEHR Ressourcen und nicht WENIGER – KEINE Abschaffungen(ZIS)! Sonst entsteht ein großer Rückschritt. INKLUSION in dieser neuen Form sehen wir als nicht möglich.

Tätigkeit im Freizeitteam:

Flexible Abholzeiten und eine Bündelung der Freizeitstunden würde unsere mittel- bis langfristige Planungen erheblich erschweren, bzw. unmöglich machen. Eine qualitativ hochwertige Freizeitgestaltung wäre somit nicht mehr möglich und würde uns rein auf die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht reduzieren.

Bezüglich der Sonderpädagogik zeigt sich bereits jetzt unsere tägliche Arbeit – unabhängig von Kindern mit oder ohne psychischen und/oder medizinischen Befund handelt – als äußerst intensiv und herausfordernd.

Ohne jegliche qualifizierte personelle Unterstützung sehen wir eine deutliche Überforderung und allgemeinen Verschlechterung der Betreuungssituation.

Wir sehen unser Berufsfeld als gefährdet!

Mit unseren Unterschriften möchten wir zum Ausdruck bringen, dass wir diese neue REFORM ablehnen!

Mit freundlichen Grüßen,