Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich erhebe Einspruch gegen die geplante Bildungsreform. Diese stellt für mich nicht nur eine Verwaltungsreform dar, sie ist in meinen Augen eine Sparmaßnahme. §2 des SCHOG kann nur mit großen Einschränkungen umgesetzt werden, wenn §27 a "fällt" und die Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik als eigenständige Standorte geschlossen werden. Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik müssen in organisatorischen und inhaltlichen Belangen autonom bleiben, um den Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen kompetente und individuelle Förderung zu gewährleisten und um die Qualität des Regelunterrichtes nicht negativ zu beeinflussen. Diese Schulen dürfen nicht in einem Cluster organsisiert und von der Bildungsdirektion verwaltet werden. Außdem ist es unverantwortlich, in Zukunft einem Juristen die Zuerkennung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs zu überlassen. SchulpsychologInnen, SonderpädagogInnen, ÄrztInnen und andere ExpertInnen müssen wie bisher über die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung befinden dürfen. Kinder haben ein Recht auf bestmögliche und individuelle Förderung und Bildung. Die Ressourcen für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf dürfen niemals von einer Bildungsdirektion gesteuert und zentral verteilt werden. Kinder mit besonderen Bedürfnissen haben ein Recht auf bestmögliche Schulbildung. Diese ist nur durch professionelle und bestausgebildete SonderpädagogInnen im Unterricht und in der Freizeitbetreuung gewährleistet, keinesfalls durch pädagogische AssistentInnen!

 

Ich bitte Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen!

 

Zöchling Petra