Betrifft: Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das
Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985
geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von
Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz
1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche
Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das
Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das
Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr.
420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für
Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz
2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das
Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz,
das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das
Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das
Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz
geändert werden und das BundesSchulaufsichtsgesetz aufgehoben wird
(Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht); Begutachtungs- und
Konsultationsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei meine Stellungnahme:
ZIS und Sonderschulstandorte müssen wegen ihrer administrativen und pädagogischen Agenden in sonderpädagogischer Kompetenz autonom bleiben und dürfen daher nicht in einem Clusterverband aufgelöst werden. (§ 27) Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehen wir keine markante, beim einzelnen Kind ankommende Verbesserung, sondern die Vernichtung der effizienten und hochwertigen Arbeit, die bisher geleistet wurde.
MIT DER VERÖFFENTLICHUNG DER STELLUNGNAHME AUF DER PARLAMENTSHOMEPAGE ERKLÄRE ICH MICH AUSDRÜCKLICH EINVERSTANDEN.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefanie Rötzer