Betrifft: Stellungnahme
zum Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das
Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens,
das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen
öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und
Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das
Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz
über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen
wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land-
und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das
Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das
Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz
für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das
Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige,
Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das
Schulpflichtgesetz 1985, das
Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz,
das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das
Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das
Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das
Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden und das BundesSchulaufsichtsgesetz
aufgehoben wird (Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht); Begutachtungs-
und Konsultationsverfahren
ZIS und Sonderschulstandorte müssen wegen ihrer administrativen und
pädagogischen Agenden in sonderpädagogischer Kompetenz autonom
bleiben und dürfen daher nicht in einem Clusterverband aufgelöst
werden. (§ 27) Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehe ich keine markante,
beim einzelnen Kind ankommende Verbesserung, sondern die Vernichtung der
effizienten und hochwertigen Arbeit, die bisher geleistet wurde. Sämtliche
Strukturen und Maßnahmen erleben dadurch einen Rückschritt, der -
wie bei den meisten Reformen - auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird.
Statt ZIS und Sonderschulpersonal abzubauen, sollte eher die gegensätzliche
Richtung eingeschlagen werden, da immer öfter inklusiv betreute Kinder in
Regelklassen nicht die Förderung bekommen, die sie eigentlich
benötigen würden, um sich bestmöglich entwickeln zu können.
Auf Dauer führt dies zu lebenslangen notwendigen
Unterstützungsmaßnahmen für beeinträchtigte und von
Beeinträchtigung bedrohte Menschen, die finanziell die Einsparungen in der
Bildungspolitik und keinen Umständen aufzuwiegen können.
Auch Regelschulkinder ohne erhöhtem Förderbedarf fallen dieser reinen Strukturreform zum Opfer. Die Abschaffung von Beratungs-, Stütz- und SprachheillehrerInnen nimmt zahlreichen Kindern die dringend nötige Hilfe, die sie teils von Zuhause nicht bekommen oder aufgrund dessen überhaupt erst nötig ist.
Inklusive Schule in dieser Form ist in keinster Weise praxisorientiert oder umsetzbar. Die Entwicklung muss gemeinsam mit Fachkräften entstehen und nicht gegen sie arbeiten.
Mit der Bitte um
Berücksichtigung der Bedenken in dieser Stellungnahme,
Anna Chatzioannidis
Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung dieser Stellungnahme auf der Homepage des Österreichischen Parlaments ausdrücklich einverstanden.