Betrifft: Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das
Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das
Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden und das BundesSchulaufsichtsgesetz aufgehoben wird (Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht); Begutachtungs- und Konsultationsverfahren

ZIS und Sonderschulstandorte müssen wegen ihrer administrativen und pädagogischen Agenden in sonderpädagogischer Kompetenz autonom bleiben und dürfen daher nicht in einem Clusterverband aufgelöst werden. (§ 27) Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehe ich keine markante, beim einzelnen Kind ankommende Verbesserung, sondern die Vernichtung der effizienten und hochwertigen Arbeit, die bisher geleistet wurde. Sämtliche Strukturen und Maßnahmen erleben dadurch einen Rückschritt, der - wie bei den meisten Reformen - auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Statt ZIS und Sonderschulpersonal abzubauen, sollte eher die gegensätzliche Richtung eingeschlagen werden, da immer öfter inklusiv betreute Kinder in Regelklassen nicht die Förderung bekommen, die sie eigentlich benötigen würden, um sich bestmöglich entwickeln zu können. Auf Dauer führt dies zu lebenslangen notwendigen Unterstützungsmaßnahmen für beeinträchtigte und von Beeinträchtigung bedrohte Menschen, die finanziell die Einsparungen in der Bildungspolitik und keinen Umständen aufzuwiegen können.

Auch Regelschulkinder ohne erhöhtem Förderbedarf fallen dieser reinen Strukturreform zum Opfer. Die Abschaffung von Beratungs-, Stütz- und SprachheillehrerInnen nimmt zahlreichen Kindern die dringend nötige Hilfe, die sie teils von Zuhause nicht bekommen oder aufgrund dessen überhaupt erst nötig ist.

Inklusive Schule in dieser Form ist in keinster Weise praxisorientiert oder umsetzbar. Die Entwicklung muss gemeinsam mit Fachkräften entstehen und nicht gegen sie arbeiten.

 

Mit der Bitte um Berücksichtigung der Bedenken in dieser Stellungnahme,
Anna Chatzioannidis

Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung dieser Stellungnahme auf der Homepage des Österreichischen Parlaments ausdrücklich einverstanden.