Betrifft:
Gesetzentwurf

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss- Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden und das Bundes- Schulaufsichtsgesetz aufgehoben wird (Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht)

S.g. Damen und Herren!

Als derzeit tätiger Freizeitpädagoge im Ganztagesschulbereich mit SPF und diplomierter Hort- und Kindergartenpädagoge möchte ich
mich meinen Vorschreibern unbedingt anschließen und lege ebenfalls Protest gegen den neuen Gesetzesentwurf ein.
Es wäre ein wesentlicher Rückschritt im Schulwesen und eine Belastung unserer Tätigkeit und Arbeit mit den Kindern, ob mit oder ohne
besondere Bedürfnisse. Auch ich möchte unbedingt erwähnen, dass solche Maßnahmen unter welchen pädagogischen Aspekten man sie sehen mag,
reine Einsparmaßnahmen sind und diese auf den Köpfen der Kinder ausgetragen werden. Eine pädagogisch qualitativ hochwertige Arbeit, wo auf jedes Kind
individuell eingegangen wird, ist dann nicht mehr möglich (auch jetzt schon lässt sich dies nur schwer bewältigen). Viel zu viele Tätigkeiten in unserem pädagogischen Alltag
lassen sich im Klassenverband/gruppe nicht mehr umsetzen und durchführen. Mit abschließenden Worten: wir werden Kinder im FZP-Bereich nur mehr "beaufsichtigen" können
und Krankenstände und Burn-Outs werden rapide durch die Erschwernis unser Tätigkeit zunehmen, der sogenannte "Dominoeffekt" setzt ein.

Günther Novotny

Dipl. Hort- und Kindergartenpädagoge


Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung dieser Stellungnahme auf der Homepage des Österreichischen Parlaments ausdrücklich einverstanden.