Betrifft:
Gesetzentwurf
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das
Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens,
das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen
öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz,
das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz
1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von
Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz
1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche
Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das
Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das
Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr.
420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für
Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz
2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreifeprüfungsgesetz, das
Pflichtschulabschluss- Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz
1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das
Bildungsdokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das
BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden und
das Bundes- Schulaufsichtsgesetz aufgehoben wird (Bildungsreformgesetz 2017
– Schulrecht)
S.g. Damen und Herren!
Als derzeit tätiger Freizeitpädagoge
im Ganztagesschulbereich mit SPF und diplomierter Hort- und
Kindergartenpädagoge möchte ich
mich meinen Vorschreibern unbedingt anschließen und lege ebenfalls
Protest gegen den neuen Gesetzesentwurf ein.
Es wäre ein wesentlicher Rückschritt im Schulwesen und eine Belastung
unserer Tätigkeit und Arbeit mit den Kindern, ob mit oder ohne
besondere Bedürfnisse. Auch ich möchte unbedingt erwähnen, dass
solche Maßnahmen unter welchen pädagogischen Aspekten man sie sehen
mag,
reine Einsparmaßnahmen sind und diese auf den Köpfen der Kinder
ausgetragen werden. Eine pädagogisch qualitativ hochwertige Arbeit, wo auf
jedes Kind
individuell eingegangen wird, ist dann nicht mehr möglich (auch jetzt
schon lässt sich dies nur schwer bewältigen). Viel zu viele
Tätigkeiten in unserem pädagogischen Alltag
lassen sich im Klassenverband/gruppe nicht mehr umsetzen und durchführen.
Mit abschließenden Worten: wir werden Kinder im FZP-Bereich nur mehr
"beaufsichtigen" können
und Krankenstände und Burn-Outs werden rapide durch die Erschwernis unser
Tätigkeit zunehmen, der sogenannte "Dominoeffekt" setzt ein.
Günther Novotny
Dipl. Hort- und Kindergartenpädagoge
Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung dieser Stellungnahme auf
der Homepage des Österreichischen Parlaments ausdrücklich
einverstanden.