Sehr geehrte Damen und Herren!                                                                

 

Ich möchte mit diesem eMail meine Bedenken zum Bildungsreformgesetz 2017 an Sie richten.

Für die schulische Weiterbildung meines Kindes (Philip, 7 Jahre) habe ich aufrgund der in dem Gesetzesentwurf enthaltenen Maßnahmen starke Bedenken, ja sogar Ängste, bezüglich einer daramtischen Verschlechterung der Bildungsmöglichkeiten meines Sohnes.

 

Anhand folgender Punkte möchte ich meine Bedenken äußern:

Die verschränkte Form unserer Ganztagsschule wird nicht mehr umsetzbar sein.

Vor allem würde für mein Kind der an der Schule organisierte Aktive Nachmittag (wöchentlicher dreistündiger Lehrausgang) mit bildungsrelevanten Inhalten entfallen, da alle Freizeitstunden auf zwei Tage konzentriert werden, und keine weiteren Freizeitstunden für die verbleibenden drei Wochentage verbleiben.

Weiters wäre der qualitätsvolle Wechsel von Unterricht und Freizeit über eine Schulwoche hinweg und die Möglichkeit, situationsgerecht auf die Bedürfnisse meines Kindes reagieren zu können, nicht mehr gegeben.

 

Sonderpädagogische BeraterInnen, PsychagogInnen, BeratungslehrerInnen, SprachheillehrerInnen, HeilstättenlehrerInnen, IntensivpädagogInnen, AutistenmentorInnen,  StützlehrerInnen, mobile LehrerInnen für sinnes- und körperbehinderte Kinder sind von dieser Änderung gefährdet.

 

Zusammenfassend wecken oben genannte Punkte in mir die Befürchtung, dass das derzeitige Bildungsniveau an den ganztägig geführten Volksschulen nicht mehr gehalten werden kann und sich die Bildungschancen für mein Kind dadurch deutlich verschlechtern werden.

 

Mit der Bitte um Berücksichtigung und Kenntnisnahme dieser Stellungnahme!

 

Mit freundlichen Grüßen,

Alice Flamant