Betrifft:

Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz

und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schüler-beihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungs-dokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden und das BundesSchulaufsichtsgesetz

aufgehoben wird (Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht);

 

Begutachtungs- und Konsultationsverfahren Bezug: AZ BMB-12.660/0001-Präs.10/2017

 

Mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden!

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!                                                                                      Wien, 2017-04-28

 

Als Lehrerin einer reformpädagogischen integrativen Mehrstufenklasse in Wien mache ich mir bzgl. des Schulautonomie-Paketes große Sorgen. In meinen Augen handelt es sich leider vielmehr um eine Verwaltungsreform als eine Bildungsreform.

 

Für einen guten Unterricht braucht es ausreichend Mittel und Personalressourcen, engagierte und gut ausgebildete LehrerInnen.

 

Reformpädagogische Mehrstufenklassen

Laut Autonomiepaket soll jahrgangsübergreifender Unterricht  in allen Klassen möglich sein. Qualitativer differenzierter Unterricht ist allerdings ohne zusätzliche Ressourcen (derzeit elf zusätzliche Stunden pro Klasse vom Wiener Stadtschulrat)  nicht denkbar. Den Vorstellungen im Gesetzesentwurf nach, sollen anderswo eingesparte Ressourcen für solche pädagogische Besonderheiten oder Schwerpunktsetzungen verwendet werden, was ein unangenehmes Gerangel um Ressourcen zur Folge haben wird. Im schlimmsten Fall müssen die Mehrstufenklassen aufgelöst werden.

 

KlassenschülerInnen-Höchstzahl

Die Streichung etwa der KlassenschülerInnen-Höchstzahl von 25 stellt keine Verbesserung der Betreuungssituation dar. Besonders in Wien mit seinen stark steigenden SchülerInnen-Zahlen und dem zögerlichen Schulneubau könnten bald wieder 30 Kinder und mehr in den Klassen sitzen.

 

 

Bildungsdirektion

Das Bestellungsverfahren des Bildungsdirektors/der Bildungsdirektorin in der Form, dass der Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau dem Bildungsminister oder der Bildungsministerin einige Personen vorschlägt und das Ministerium dann auswählt, macht parteipolitische Entscheidungen wahrscheinlich.

ZIS/SPF

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen die Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik

aufgelöst und deren Aufgaben unmittelbar von den Bildungsdirektionen wahrgenommen werden, die keine spezifischen, sonderpädagogischen Ausbildungen aufweisen (wird es in Zukunft auch nicht mehr geben, weil in der LehrerInnenbildung Neu nur mehr ein paar freiwillige Module in Inklusivpädagogik angeboten werden) und damit in fahrlässiger Weise mit den Bedürfnissen und Rechten der Kinder mit speziellen Anforderungen umgegangen wird.

 

Ziel ist, die Anzahl der SPF-Kinder zu senken durch Änderung und Verschlankung des Feststellungs-verfahrens, nicht durch Frühförderung oder bessere Betreuung! Eine Senkung der SPF-Zahlen bei deutlich steigenden erhöhten Bedürfnissen bei vielen Kindern ignoriert die Realität und gleicht einer „Vogel-Strauß-Politik!“

 

Echte Inklusion ist nur dann möglich, wenn man auch die nötigen Fachkräfte wie ErgotherapeutInnen in die pädagogischen Teams integrieren kann. Dafür ist leider wieder kein Budget vorgesehen.

 

 

Wie sich die Bildungspolitik in Zukunft die Umsetzung einer inklusiven Schule vorstellt, fehlt in dem Papier gänzlich. Mutige Reformvorhaben wie die gemeinsame Schule der 10-14-Jährigen werden in dem vorliegenden Papier nicht einmal erwähnt!

 

 

Mit der Bitte um Berücksichtigung der Bedenken in dieser Stellungnahme

verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Denisa Achleitner