Sehr geehrte Damen und Herren,

ZIS und Sonderschulstandorte müssen wegen ihrer administrativen und pädagogischen Agenden in sonderpädagogischer Kompetenz autonom bleiben und dürfen daher nicht in einem Clusterverband aufgelöst werden. (§ 27) Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehen wir keine markante, beim einzelnen Kind ankommende Verbesserung, sondern die Vernichtung der effizienten und hochwertigen Arbeit, die bisher geleistet wurde.

 

AZ BMB-12.660/0001-Präs.10/2017

MIT DER VERÖFFENTLICHUNG DER STELLUNGNAHME AUF DER PARLAMENTSHOMEPAGE ERKLÄRE ICH MICH AUSDRÜCKLICH EINVERSTANDEN.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Görl-Tieber