Von: Andrea Köraus <andrea.koer@utanet.at>

Betreff: Stellungnahme zum Gesetzesentwurf bzw. Autonomiepaket

Datum: 29. April 2017 12:00:38 MESZ

An: begutachtung@bmb.gv.at, begutachtungsverfahren@parlamet.gv.at, iii@bka.gv.at, sonja.schremmer@bka.gv.at

 

 

Dipl. Päd. Andrea Pfleger-Köraus

Psychagogin

ZIS Rudolf Ekstein-Zentrum

1200 Jägerstraße 11-13

 

 

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf bzw. Autonomiepaket

 

MIT DER VERÖFFENTLICHUNG DER STELLUNGNAHME AUF DER PARLAMENTSHOMEPAGE ERKLÄRE ICH MICH AUSDRÜCKLICH EINVERSTANDEN.

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Seit 1979 bin ich im Wiener Pflichtschulbereich tätig, zuerst als Hauptschullehrerin, seit 10 Jahren als Psychagogin. 

Einige der geplanten Änderungen des vorliegenden Gesetzesentwurfs zur Bildungsreform erfüllen mich mit großer Sorge.

 

Bestmögliche Stärkung und Förderung ALLER unserer Kinder und Jugendlichen mit unterschiedlichsten Begabungen ebenso wie mit besonderen Bedürfnissen sollte in unserem demokratischen Gesellschaftssystem oberste Priorität haben. 

 

Damit Inklusion gelingen kann, braucht es weiterhin die Zusammenarbeit mit den im Sonderpädagogischen Bereich verankerten ambulanten Unterstützungssystemen (Sonderpädagogische BeraterInnen, PsychagogInnen, BeratungslehrerInnen, SprachheillehrerInnen, HeilstättenlehrerInnen, IntensivpädagogInnen, AutistenmentorInnen, StützlehrerInnen, mobile LehrerInnen für sinnes- und körperbehinderte Kinder, LehrerInnen in Förder- und Mosaikklassen für sozial und emotional bedürftige Kinder sowie LehrerInnen in den überregionalen Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik). Diese Arbeit wird mit hoher Professionalität und großem Engagement geleistet. 

Die Einbindung der einzelnen ExpertInnengruppen in regionale Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik ist wesentlicher Faktor der Qualitätssicherung und unverzichtbar!!

Die Streichung des § 27a des SchOG, welche die Abschaffung der Sonderpädagogikzentren bedeutet, hätte die Zerstörung dieses gut funktionierenden Systems zur Folge.

 

In den vielen Jahren meiner schulischen Arbeit erlebe und schätze ich die besonders wertvolle Bedeutung der Schulleitung am jeweiligen Standort als unmittelbare Ansprechperson für SchülerInnen, Erziehungsberechtigte und KollegInnen, - neben vielen anderen Aufgaben! Um diesen Ansprüchen qualitätsvoll gerecht werden zu können, brauchen SchulleiterInnen im Pflichtschulbereich endlich administratives Unterstützungspersonal. 

In jedem größeren Betrieb ist das für LeiterInnen eine Selbstverständlichkeit.

 

Eine Aufhebung der Klassenschülerhöchstzahl von 25 würde sich mit größter Wahrscheinlichkeit nachteilig auf jede Unterrichtsarbeit auswirken.

 

Den zahlreichen Stellungnahmen zum vorliegenden Gesetzesentwurf liegen Professionalität sowie breit gefächerte Erfahrungen zugrunde. 

Im Vertrauen darauf, dass unsere Frau Bildungsministerin Frau Hammerschmid und ihr Team die enthaltenen Hinweise, Anregungen und Anliegen in ihre weitere Arbeit einbeziehen werden, hoffe ich zuversichtlich auf eine konstruktive Einigung im Sinne von Schulpartnerschaft, - das wäre vorbildhaft und zum Wohl unserer Kinder und Jugendlichen!

 

 

 

                                             Andrea  Pfleger-Köraus                                                                         Wien, am 29.04.2017