Sehr geehrtes Bundesministerium!
Sehr geehrte Frau Bildungsministerin Mag.Hammerschmid!
Sehr geehrtes Parlament!
 
STELLUNGNAHME SCHULAUTONOMIEPAKET/BEREICH SONDERPÄDAGOGIK

Grundsätzliches sehr offen ausgesprochen:

In dieser sehr komplexen, detailreichen und durchaus auch immer wieder weltanschaulich sehr kontroversiellen Diskussion über das "Österreichische Sonderschulwesen" versus "Inklusion" sei grundsätzlich gleich zu Beginn bemerkt, dass weder die als moralische Grundinstanz immer wieder angeführte UN-BEHINDERTENKONVENTION, noch aber die ebenfalls von Österreich unterzeichnete SALAMANCA-ERKLÄRUNG und auch nicht  die UN-MENSCHRECHTSKONVENTION die komplette, radikale, flächendeckende Auflösung des "Österreichischen Sonderschulwesens"/Sonderpädagogiksystems - und schon gar nicht ohne adäquaten Vollersatz - verlangt und dies in keiner der gängigen Amtssprachen SO dezitiert sprachlich zum Ausdruck gebracht wird. Besonders die zitierte SALAMANCA-ERKLÄRUNG bestärkt Länder mit einem gut funktionierendem Sonderschulwesen - Österreich, Deutschland - dieses System grundsätzlich als Spezialistentum zu belassen und es parallel dazu als "Unterstützung für den Regelschulbereich" zu nehmen. Auch sei davon ausgegangen, dass  bekannt ist, dass in Deutschland bereits einige Bundesländer auch zum Hilfsschulsystem zurückkehren - teils wegen massiver Elternbeschwerden und Elternforderungen- die Skandinavischen Länder sehr wohl noch ein "Sonderschulwesen" besitzen, Südtirol zwischen den deutschsprachigen Schulen und nicht - deutschsprachigen Schulen zu differenzieren ist und sogar die Vereinigten Staaten im öffentlichen Bildungsbereich eine "innere Differenzierung" bei der "Inclusion" machen, im privaten Bildungsbereich es jährlich eine Auflistung der "5o besten Sonderschulen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen" gibt. Weiters ist sicherlich hinlänglich bekannt, dass die derzeitige Schullandschaft unter dem Aspekt der Budgetierung, der derzeitigen aber auch allfällig zukünftigen Rahmenbedingungen nach dem Autonomiepaket aber auch der "Lehrerausbildung NEU" zumindest momentan KEINEN vollen gleichwertigen Ersatz für Betroffene darstellen kann und wird.

Ganz besonders wird auch darauf "vergessen", dass im gesamten Komplex des Bildungsbereichs, daher auch in der Sonderpädagogik, immer zwischen ländlichem Raum und städtischen Ballungsraum - BESONDERS WIEN - unterschieden werden müsste und nicht immer alle Rahmenbedingungen, seien sie aus der Didaktik, Psychologie, Logistik, Juristerei, Administration oder Gesellschaftspolitik - 1 zu 1 umgelegt werden können. BESONDERS IN WIEN wäre die radikale Komplettabschaffung des ausgezeichnet funktionierenden und jahrelang aufgebauten Sonderschulwesen - und sei es auch erst mit dem Jahre 2o2o!!!/Aktionsplan der Regierung gemeinsam mit außerschulischen Vereinen und Institutionen - kombiniert mit einer völligen Dekategorisierung oder "Nicht-Beachtung" der besonderen Bedürfnisse für die betroffenen Schüler, aber auch für so manchen Erziehungsberechtigten eine Katastrophe. Es wird hier auch angemerkt, dass gerade unter dem Aspekt der vermeintlichen Chancenerhöhung durch "inklusive Beschulung" gesellschaftspolitisch nicht ausgesprochen wird, dass diese geschaffene inklusive Welt NACH DER SCHULZEIT für so manches Kind tatsächlich in einer wirklichen Katastrophe enden wird, weil das Konzept der schulischen Inklusion die nachschulische Zeit NICHT beachtet, NICHT konzipiert und sich teilweise auch NICHT verantwortlich dafür fühlt. Viele Absolventen von Inklusionsklassen werden NICHT auf dem Primärarbeitsmarkt unterkommen - dies auch deswegen, weil aufgrund des hohen moralischen Drucks von Inklusion der Schwerpunkt auf das "soziale Miteinander" gelegt wird und dafür "der kognitive Bereich" außer Acht gelassen wird. Dieser ist aber gerade für Kinder mit besonderen Bedürfnissen immens wichtig um - Im Glücksfall auf den Primärarbeitsmarkt, meistens aber am sekundären oder tertiären Arbeitsmarkt unterkommen zu können.

Selbstverständlich bieten die sog."Modellregionen" bzw."Vorzeigeinklusionsschulen" jene Rahmenbedingungen, welche die Inklusion zumindest in der Pflichtschulzeit als machbar erscheinen lassen. Wie schon so oft in der Bildungspolitik, werden aber aus budgetären Gründen jene Rahmenbedingungen wahrscheinlich NICHT FLÄCHENDECKEND österreichweit umgelegt werden(können), außer es wird tatsächlich umgesetzt, dass etwa zukünftige Inklusionsklassen/Inklusionslehrer nur mehr von "Hilfskräften"/"Supportpersonal" unterstützt werden. Abgesehen von der finanziellen Ersparnis - anderes Besoldungsschema -  wäre es aber ein pädagogisch - didaktisch - medizinischer Rückschritt für die Betroffenen und eine nahezu unbewältigbare Aufgabe für die Lehrkräfte, auch wenn diese "inklusiv" ausgebildet sein mögen.

Es sei auch darauf hingewiesen, dass besonders im Ballungsraum Wien, die regionalen und überregionalen Sonderpädagogischen Zentren/ZIS sowohl im administrativen Teil ZIS als auch im unterrichtenden Teil "Sonderschule" immense gesellschafts - bildungspolitische Leistungen erbringen: nicht selten erhalten Kinder dort erst einen positiven Schulabschluss, können vorher absichtlich herbeigeführte Schullaufbahnverluste ausgleichen, können in einem regionalen ZIS etwa den NMS-Abschluss nachmachen, erreichen über die Berufskunde Unterstützung für den Eintritt in die Arbeitswelt, erfangen sich durch hervorragend ausgebildete Pädagogen und kleinen Gruppen in ihrem Verhalten - das Problem der Verhaltensauffälligkeiten ist ja hinlänglich bekannt - oder lernen zumindest "lebenspraktische Fähigkeiten". Zugegebener Maßen erfolgt diese - ähnlich wie bei einer medizinischen Intensivstation - über einen Umweg, aber die erreichbaren Endziele sind die gleichen!!

Die zweigeteilte Vorgehensweise der Regierung - "NUR" den organisatorischen Teil "ZIS" als Par.27a/SchOG aufzulösen und neu zu organisieren und den "unterrichtenden Teil" - also die "klassische Sonderschule" zumindest bis 2o2o zu belassen ist besonders für den Ballungsraum Wien ein äußerst problematischer Schritt, der NICHT zu mehr Objektivierung, besserer Steuerung, höherer Chancengerechtigkeit führen wird weil - zumindest bis dato - rein logistisch - administrative Gesichtpunkte entscheidend sein werden. Gerade im Bereich von "Kindern mit besonderen Bedürfnissen" erscheint diese Reduzierung etwas zu kurz zu greifen.

ZUSAMMENFASSENDE MÖGLICHE ERWÄGUNGEN bzw.DETAILINFORMATIONEN VOR EINER ALLFÄLLIGEN UMSETZUNG: (Undifferenzierte Reiehnfolge)

Rahmenbedingungen an einem regionalen/überregionalen ZIS sind österreichweit besonders aber in Wien einzigartig: Orientierungsklassen, Familienklassen zwecks optimaler Förderung im Unterstufenbereich, Aufbaulehrgänge zur Erlangung eines Schulabschlusses bzw.NMS-Nachreife, Aufholung von Schullaufbahnverlusten, Schullaufbahnberatung, Klassenlehrer- und Teamlehrer direkt am ZIS-Standort, geringe Klassen- und Gruppengröße!!!!!!!!! sowohl im Klassenverband als auch bei Teilung, Unterricht nach allen Lehrplänen der Pflichtschule, Lebende Fremdsprache Englisch, Sprachheilpädagogische Betreuung, Arbeit am "PC", Schwerpunkte "Sport", "Bewegung und Tanz", "Heilpädagogische Betreuung", Berufsberatung, Beratungslehrer vor Ort, Peer Mediation. Ist tasächlich angedacht, ein derart dichtes, intensives, zum Wohle der Kinder gemachtes Anbot einfach aufzulösen - auch wenn es behaupteter Maßen "nur" auf lange Sicht sein soll? Welche flächendeckende Budgetierung wird ein derartiges Anbot in einem allfälligen inklusiven Bildungssystem sicherstellen können?

Sonderpädagogen/Sonderschullehrer: Auf lange Sicht sollen "Supportkräfte"/"Hilfskräfte" die Arbeit von tatsächlich ausgebildeten Sonderpädagogen als Unterstützung für die Regelschule übernehmen. Abgesehen von der Tatsache, dass
dies KEINEN qualitativ - pädagogischen Fortschritt für betroffene Kinder bedeutet, wird diese Situation noch durch das Faktum verschärft, dass es in einigen Jahren tatsächlich keine VOLL AUSGEBILDETEN SONDERPÄDAGOGEN mehr geben wird, da aufgrund der Einstellung der "Sonderschullehrerausbildung" an den Päd-Hochschulen und dem zunehmenden Lebensalter jetziger Sonderschullehrer zum Zeitpunkt X es dann tatsächlich auch keine mehr geben wird.

Lehrerausbildung NEU: Diese ist nur auf dem Papier tatsächlich inhaltlich und längenmäßig anders. Gerade aber in Bezug auf Kinder mit besonderen Bedürfnissen wird sie den zukünftigen allfälligen Anforderungen von "Inklusion" NICHT gerecht. Einerseits weil Pädagogen "nur" Grundlagen der Inklusion erlernen - und dies wird im Komplex von Beeinträchtigungen zu wenig sein - andererseits auch der immer wieder gebrachte Schwerpunkt "Inklusion" IN SUMME viel weniger ECTS zuammenbringt, als die "traditionelle, alte Sonderschullehrerausbildung". DAMIT IST JENE 6 SEMESTRIGE AUSSCHLIESSLICHE SONDERSCHULLEHRERAUSBILDUNG GEMEINT, WELCHE NOCH VOR DEM BOLOGNA-ECTS-PROZESS LIEF UND MIT INTERNATIONALEN UMRECHNUNGSSTANDARDS JETZT AUF 28o ECTS!!!!!! VOLLANWESENHEIT KOMMEN WÜRDE. Kein nachträglich ausgebildeter Lehrer kam bzw.wird auf diese ECTS kommen.
Ist es tatsächlich vorgesehen, dass "Hilfspersonal"/"Supportpersonal" bzw."nur" in "Grundlagen der Inklusion/Sonderpädagigk" ausgebildete PädagogInnen dieses herausfordernde Spezialistentum auf lange Sicht übernehmen sollen, müssen und können?

SPF-Vergabe: Der Vorteil der SPF-Vergabe durch die ZIS-Leiterinnen besteht darin, die Geschichte des Kindes, den Schulvorlauf des Kindes zu kennen und andererseits ein "persönliches Kommunikationsverhältnis" zu Kind und Eltern herzustellen. Dabei haben die ZIS-Leiter in Wien nach genauen Richtlinien vorzugehen, kein ZIS-Leiter kann etwa autonom, eigenständig einen SPF aussprechen und so wie "behauptet" Schüler "keilen." Sicher ist der Regierung bekannt, dass schon jetzt die Vorgaben für eine SPF - Vergabe - besonders in Wien - äußerst eng und restriktiv sind und die Vorlaufzeit bis zu einer allfälligen Vergabe schon sehr lange ist - und dies nicht immer zum Wohle des Kindes. (Dies ist ähnlich wie in der Medizin zu sehen, wo zwar ein Problem bereits offenkundig ist, aber bewusst mit der notwendigen Behandlung gewartet werden muss. Die Situation wird sich nicht entspannen.) Grundsätzlich ist der Vorwurf, ZIS-Standorte würden "um ihre Schüler buhlen" unhaltbar und falsch, denn es ist und war die Bildungsbehörde selbst, welche jahrelang, auch ZIS, dazu aufgefordert hatte, SCHULPROFILE zu erstellen, diese einzureichen und nach Außen darzustellen. ZIS-LeiterInnen österreichweit und auch in Wien erfüllen daher bis dato nach bestemWissen und Gewissen genau die ihnen auferlegten Aufgaben und nehmen selbstverständlich auch die Möglichkeit in Anspruch, Erziehungsberechtigten ihre Standorte vor Ort zu zeigen.SELBSTVERSTÄNDLICHEN ENTSCHEIDEN SICH DANN ELTERN AUCH FÜR EINE DIREKTE BESCHULUNG VOR ORT, WAS JA EIGENTLICH FÜR DIESE STANDORTE SPRECHEN MÜSSTE!

Elternwunsch: Interessant ist die Tatsache, dass in fast allen bildungsrelevanten Bereichen politische IMMER der Elternwunsch vorrangig war/ist. Alleine beim Elternwunsch nach Erhalt von Sonderschulen zumindest aber zum Erhalt der Wahlmöglichkeit scheinen viele Elternvertreter gegen Mauern zu laufen. Ist es tatsächlich so unmöglich, AUFGRUND ÖSTERREICHS BEKENNTNISS ZU EINER DIFFERENZIERTEN SCHULE (siehe Verfassung) - diesen Elternwünschen zumindest ein wenig entgegenzukommen und ihnen nicht ständig ausrichten zu lassen, dass ihr Kind ausschließlich "inklusiv" am besten aufgehoben sei. Es sind wohl noch immer die Eltern welche im Endeffekt eine Entscheidung für ihr Kind treffen müssen und auch wollen. Ist es tatsächlich so, dass in Summe 25000 Unterschriften/Elterninitiative gerade für Menschen mit besonderen Bedürfnissen keine Bewegung ermöglichen?

Moralische Argumentation/mögliche Interpretationen: Folgende Punkte/Artikel der immer wieder angeführten Erklärungen würden eine mögliche Grundlage bzw.Handlungsspielraum auch für den zumindest teilweisen Erhalt von Sonderschulen über das Jahr 2o2o hinaus bieten bzw.für ein nochmailges Überdenken der angedachten Schritte:

Salamanca-Erklärung/Punkt 9/Deutsche Übersetzung - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte/Artikel 26 - Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihre Kinder haben sollten. - Artikel 3o/Auslegungsrecht - UN-Behindertenkonvention/BGBL III - 23.1o.2oo8/Nr.155/Deutsche Übersetzung/Präambel - "die individuelle Autonomie und Unabhängigkeit für Menschen mit Behinderung ist, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen." -
Artikel 2/Begriffsbestimmung/Artikel 4/Allgemeine Verpflichtungen: Die Vertragsstaaten verpflichten sich ....... die Schulung von FACHKRÄFTEN zu fördern" - Artikel 24/Bildung/Absatz 1/ ... die Vertragsstaaten gewährleisten ein integratives Bildungssystem (Bemerkung: DURCH DIE ALLENFALLS RADIKALE INKLUSION WIRD AUCH DIE INTEGRATION ZERSTÖRT - siehe Integrationsklassen) - UN-Behindertenkonvention/Artikel 7/Absatz 2/ "Wohl des Kindes"

Beschluss der Deutschen Kultusministerkonferenz vom 18.1o.2o1o/Seiten 1 - 1o: "Die Behindertenrechtskonvention macht keine Vorgaben darüber, auf welche Weise gemeinsames Lernen zu realisieren ist. Aussagen zur Gliederung des Schulwesens enthält die Konvention nicht." Auch sei zu bedenken, dass aufgrund der zumindest nach Außen oft sehr einseitigen Kritik an Sonderschulsystemen und der gleichzeitigen Nicht-Beachtung der Tatsache, dass ja europaweit viele außerschulischen Vereine und Institutionen nach ähnlichen Prinzipien arbeiten (müssen) eine unter Umständen UNGLEICHBEHANDLUNG VORLIEGEN KÖNNTE, welche vielleicht irgendwann einmal zu einer abzuklärenden Rechtsunsicherheit führen könnte - denn das Prinzip der Ungleichbehandlung und umgekehrten Diskriminierung  ist unter den gegenwärtigen EU-Statuten durchaus ansprechbar bzw.abklärbar. Dies wäre aber das Allerletzte was Bildungssysteme benötigen würden.
(Hinweis: Zitate und Meldungen können aufgrund der Komplexität nur grob exemplarisch, auszugsweise wiedergegeben werden und stellen keinen Anspruch auf Vollständigkeit, können aber jederzeit in ihrer Gesamtheit nachgelesen werden. Darüber hinaus ist dies Thematik derart komplex und detailreich, dass im Endeffekt nur durch ein Zusammenspiel aller Betroffener eine bestmögliche Lösung gefunden werden kann. Besonders die juristische Auslegung Obliegt selbstverständlich im Endeffekt Fachkräften.)

Abschließend darf bemerkt werden, dass diese Stellungnahme/alle Stellungnahmen PRO SONDERSCHULE KEINE ARGUMENTATION GEGEN INKLUSION SONDERN FÜR DIE SONDERPÄDAGOGIK/ZIS DARSTELLT/DARSTELLEN UND EIN GEMEINSAMES KOOPERIEREN  ALLER NOTWENDIGEN BEREICHE IM SINNE EINES WELTOFFENEN PLURALISTISCHEN STAATES ANSTREBT/ANSTREBEN - DURCHAUS KONTROVERSIELL, DURCHAUS MANCHMAL HART IN DER SACHE ABER IM ENDEFFEKT IMMER ZUM WOHLE DES KINDES UND SEINER ANGEHÖRIGEN. Sehr wohl versucht auch diese Stellungnahme  - wenn auch komprimiert und ohne Anspruch auf totale Objektivität - DIE SICHTWEISE UND DEN BLICKWINKEL AUF DIESEN BEREICH DES AUTONOMIEPAKETS VIELLEICHT ETWAS ZU ERWEITERN bzw.HANDLUNGSSPIELRÄUME FÜR ALLE BETEILIGTEN ZUM WOHLE DES KINDES AUFZUZEIGEN!
GERADE IN DER BILDUNG DARF ES IM ENDEFFEKT NIEMALS UM IDEOLOGIE, WELTANSCHAUUNG oder MACHT GEHEN, im Endeffekt muss immer nur das Kind, der Jugendliche, die nächste Generation zählen.

Unter diesem Aspekt wollen Sie bitte meine Zeilen verstehen. Mit Dank für die Mühewaltung!

Wolfgang  Weissgärber
Bildungsexperte Spezialgebiet Sonderpädagogik - Integration - Inklusion/Fachautor/Netzwerker

Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung dieser Stellungnahme auf der Homepage des Österreichischen Parlaments ausdrücklich einverstanden.

Wolfgang Weissgärber

e.h.