Sehr geehrtes Bundesministerium!
Sehr geehrte Frau Bildungsministerin Mag.Hammerschmid!
Sehr geehrtes Parlament!
STELLUNGNAHME SCHULAUTONOMIEPAKET/BEREICH SONDERPÄDAGOGIK
Grundsätzliches sehr offen ausgesprochen:
In dieser sehr komplexen, detailreichen und durchaus auch immer wieder
weltanschaulich sehr kontroversiellen Diskussion über das
"Österreichische Sonderschulwesen" versus "Inklusion"
sei grundsätzlich gleich zu Beginn bemerkt, dass weder die als moralische
Grundinstanz immer wieder angeführte UN-BEHINDERTENKONVENTION, noch aber
die ebenfalls von Österreich unterzeichnete SALAMANCA-ERKLÄRUNG und
auch nicht die UN-MENSCHRECHTSKONVENTION die komplette, radikale,
flächendeckende Auflösung des "Österreichischen
Sonderschulwesens"/Sonderpädagogiksystems - und schon gar nicht ohne
adäquaten Vollersatz - verlangt und dies in keiner der gängigen
Amtssprachen SO dezitiert sprachlich zum Ausdruck gebracht wird. Besonders die
zitierte SALAMANCA-ERKLÄRUNG bestärkt Länder mit einem gut
funktionierendem Sonderschulwesen - Österreich, Deutschland - dieses
System grundsätzlich als Spezialistentum zu belassen und es parallel dazu
als "Unterstützung für den Regelschulbereich" zu nehmen.
Auch sei davon ausgegangen, dass bekannt ist, dass in Deutschland bereits
einige Bundesländer auch zum Hilfsschulsystem zurückkehren - teils
wegen massiver Elternbeschwerden und Elternforderungen- die Skandinavischen
Länder sehr wohl noch ein "Sonderschulwesen" besitzen,
Südtirol zwischen den deutschsprachigen Schulen und nicht -
deutschsprachigen Schulen zu differenzieren ist und sogar die Vereinigten
Staaten im öffentlichen Bildungsbereich eine "innere
Differenzierung" bei der "Inclusion" machen, im privaten
Bildungsbereich es jährlich eine Auflistung der "5o besten
Sonderschulen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen" gibt.
Weiters ist sicherlich hinlänglich bekannt, dass die derzeitige Schullandschaft
unter dem Aspekt der Budgetierung, der derzeitigen aber auch allfällig
zukünftigen Rahmenbedingungen nach dem Autonomiepaket aber auch der
"Lehrerausbildung NEU" zumindest momentan KEINEN vollen
gleichwertigen Ersatz für Betroffene darstellen kann und wird.
Ganz besonders wird auch darauf "vergessen", dass im gesamten Komplex
des Bildungsbereichs, daher auch in der Sonderpädagogik, immer zwischen
ländlichem Raum und städtischen Ballungsraum - BESONDERS WIEN -
unterschieden werden müsste und nicht immer alle Rahmenbedingungen, seien
sie aus der Didaktik, Psychologie, Logistik, Juristerei, Administration oder
Gesellschaftspolitik - 1 zu 1 umgelegt werden können. BESONDERS IN WIEN
wäre die radikale Komplettabschaffung des ausgezeichnet funktionierenden
und jahrelang aufgebauten Sonderschulwesen - und sei es auch erst mit dem Jahre
2o2o!!!/Aktionsplan der Regierung gemeinsam mit außerschulischen Vereinen
und Institutionen - kombiniert mit einer völligen Dekategorisierung oder
"Nicht-Beachtung" der besonderen Bedürfnisse für die
betroffenen Schüler, aber auch für so manchen Erziehungsberechtigten
eine Katastrophe. Es wird hier auch angemerkt, dass gerade unter dem Aspekt der
vermeintlichen Chancenerhöhung durch "inklusive Beschulung"
gesellschaftspolitisch nicht ausgesprochen wird, dass diese geschaffene
inklusive Welt NACH DER SCHULZEIT für so manches Kind tatsächlich in
einer wirklichen Katastrophe enden wird, weil das Konzept der schulischen
Inklusion die nachschulische Zeit NICHT beachtet, NICHT konzipiert und sich
teilweise auch NICHT verantwortlich dafür fühlt. Viele Absolventen
von Inklusionsklassen werden NICHT auf dem Primärarbeitsmarkt unterkommen
- dies auch deswegen, weil aufgrund des hohen moralischen Drucks von Inklusion
der Schwerpunkt auf das "soziale Miteinander" gelegt wird und
dafür "der kognitive Bereich" außer Acht gelassen wird.
Dieser ist aber gerade für Kinder mit besonderen Bedürfnissen immens
wichtig um - Im Glücksfall auf den Primärarbeitsmarkt, meistens aber
am sekundären oder tertiären Arbeitsmarkt unterkommen zu können.
Selbstverständlich bieten die sog."Modellregionen"
bzw."Vorzeigeinklusionsschulen" jene Rahmenbedingungen, welche die
Inklusion zumindest in der Pflichtschulzeit als machbar erscheinen lassen. Wie
schon so oft in der Bildungspolitik, werden aber aus budgetären
Gründen jene Rahmenbedingungen wahrscheinlich NICHT FLÄCHENDECKEND
österreichweit umgelegt werden(können), außer es wird
tatsächlich umgesetzt, dass etwa zukünftige
Inklusionsklassen/Inklusionslehrer nur mehr von
"Hilfskräften"/"Supportpersonal" unterstützt
werden. Abgesehen von der finanziellen Ersparnis - anderes Besoldungsschema
- wäre es aber ein pädagogisch - didaktisch - medizinischer
Rückschritt für die Betroffenen und eine nahezu unbewältigbare
Aufgabe für die Lehrkräfte, auch wenn diese "inklusiv"
ausgebildet sein mögen.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass besonders im Ballungsraum Wien, die
regionalen und überregionalen Sonderpädagogischen Zentren/ZIS sowohl
im administrativen Teil ZIS als auch im unterrichtenden Teil
"Sonderschule" immense gesellschafts - bildungspolitische Leistungen
erbringen: nicht selten erhalten Kinder dort erst einen positiven
Schulabschluss, können vorher absichtlich herbeigeführte
Schullaufbahnverluste ausgleichen, können in einem regionalen ZIS etwa den
NMS-Abschluss nachmachen, erreichen über die Berufskunde
Unterstützung für den Eintritt in die Arbeitswelt, erfangen sich
durch hervorragend ausgebildete Pädagogen und kleinen Gruppen in ihrem
Verhalten - das Problem der Verhaltensauffälligkeiten ist ja
hinlänglich bekannt - oder lernen zumindest "lebenspraktische
Fähigkeiten". Zugegebener Maßen erfolgt diese - ähnlich
wie bei einer medizinischen Intensivstation - über einen Umweg, aber die
erreichbaren Endziele sind die gleichen!!
Die zweigeteilte Vorgehensweise der Regierung - "NUR" den
organisatorischen Teil "ZIS" als Par.27a/SchOG aufzulösen und
neu zu organisieren und den "unterrichtenden Teil" - also die
"klassische Sonderschule" zumindest bis 2o2o zu belassen ist besonders
für den Ballungsraum Wien ein äußerst problematischer Schritt,
der NICHT zu mehr Objektivierung, besserer Steuerung, höherer
Chancengerechtigkeit führen wird weil - zumindest bis dato - rein
logistisch - administrative Gesichtpunkte entscheidend sein werden. Gerade im
Bereich von "Kindern mit besonderen Bedürfnissen" erscheint
diese Reduzierung etwas zu kurz zu greifen.
ZUSAMMENFASSENDE MÖGLICHE ERWÄGUNGEN bzw.DETAILINFORMATIONEN VOR
EINER ALLFÄLLIGEN UMSETZUNG: (Undifferenzierte Reiehnfolge)
Rahmenbedingungen an einem regionalen/überregionalen ZIS sind
österreichweit besonders aber in Wien einzigartig: Orientierungsklassen,
Familienklassen zwecks optimaler Förderung im Unterstufenbereich,
Aufbaulehrgänge zur Erlangung eines Schulabschlusses bzw.NMS-Nachreife,
Aufholung von Schullaufbahnverlusten, Schullaufbahnberatung, Klassenlehrer- und
Teamlehrer direkt am ZIS-Standort, geringe Klassen- und
Gruppengröße!!!!!!!!! sowohl im Klassenverband als auch bei Teilung,
Unterricht nach allen Lehrplänen der Pflichtschule, Lebende Fremdsprache
Englisch, Sprachheilpädagogische Betreuung, Arbeit am "PC",
Schwerpunkte "Sport", "Bewegung und Tanz",
"Heilpädagogische Betreuung", Berufsberatung, Beratungslehrer
vor Ort, Peer Mediation. Ist tasächlich angedacht, ein derart dichtes,
intensives, zum Wohle der Kinder gemachtes Anbot einfach aufzulösen - auch
wenn es behaupteter Maßen "nur" auf lange Sicht sein soll?
Welche flächendeckende Budgetierung wird ein derartiges Anbot in einem
allfälligen inklusiven Bildungssystem sicherstellen können?
Sonderpädagogen/Sonderschullehrer: Auf lange Sicht sollen
"Supportkräfte"/"Hilfskräfte" die Arbeit von
tatsächlich ausgebildeten Sonderpädagogen als Unterstützung
für die Regelschule übernehmen. Abgesehen von der Tatsache, dass
dies KEINEN qualitativ - pädagogischen Fortschritt für betroffene
Kinder bedeutet, wird diese Situation noch durch das Faktum verschärft,
dass es in einigen Jahren tatsächlich keine VOLL AUSGEBILDETEN
SONDERPÄDAGOGEN mehr geben wird, da aufgrund der Einstellung der
"Sonderschullehrerausbildung" an den Päd-Hochschulen und dem
zunehmenden Lebensalter jetziger Sonderschullehrer zum Zeitpunkt X es dann
tatsächlich auch keine mehr geben wird.
Lehrerausbildung NEU: Diese ist nur auf dem Papier tatsächlich inhaltlich
und längenmäßig anders. Gerade aber in Bezug auf Kinder mit
besonderen Bedürfnissen wird sie den zukünftigen allfälligen
Anforderungen von "Inklusion" NICHT gerecht. Einerseits weil
Pädagogen "nur" Grundlagen der Inklusion erlernen - und dies
wird im Komplex von Beeinträchtigungen zu wenig sein - andererseits auch
der immer wieder gebrachte Schwerpunkt "Inklusion" IN SUMME viel
weniger ECTS zuammenbringt, als die "traditionelle, alte
Sonderschullehrerausbildung". DAMIT IST JENE 6 SEMESTRIGE AUSSCHLIESSLICHE
SONDERSCHULLEHRERAUSBILDUNG GEMEINT, WELCHE NOCH VOR DEM BOLOGNA-ECTS-PROZESS
LIEF UND MIT INTERNATIONALEN UMRECHNUNGSSTANDARDS JETZT AUF 28o ECTS!!!!!!
VOLLANWESENHEIT KOMMEN WÜRDE. Kein nachträglich ausgebildeter Lehrer
kam bzw.wird auf diese ECTS kommen.
Ist es tatsächlich vorgesehen, dass
"Hilfspersonal"/"Supportpersonal" bzw."nur" in
"Grundlagen der Inklusion/Sonderpädagigk" ausgebildete
PädagogInnen dieses herausfordernde Spezialistentum auf lange Sicht
übernehmen sollen, müssen und können?
SPF-Vergabe: Der Vorteil der SPF-Vergabe durch die ZIS-Leiterinnen besteht
darin, die Geschichte des Kindes, den Schulvorlauf des Kindes zu kennen und
andererseits ein "persönliches Kommunikationsverhältnis" zu
Kind und Eltern herzustellen. Dabei haben die ZIS-Leiter in Wien nach genauen
Richtlinien vorzugehen, kein ZIS-Leiter kann etwa autonom, eigenständig
einen SPF aussprechen und so wie "behauptet" Schüler
"keilen." Sicher ist der Regierung bekannt, dass schon jetzt die
Vorgaben für eine SPF - Vergabe - besonders in Wien - äußerst
eng und restriktiv sind und die Vorlaufzeit bis zu einer allfälligen
Vergabe schon sehr lange ist - und dies nicht immer zum Wohle des Kindes. (Dies
ist ähnlich wie in der Medizin zu sehen, wo zwar ein Problem bereits
offenkundig ist, aber bewusst mit der notwendigen Behandlung gewartet werden
muss. Die Situation wird sich nicht entspannen.) Grundsätzlich ist der
Vorwurf, ZIS-Standorte würden "um ihre Schüler buhlen"
unhaltbar und falsch, denn es ist und war die Bildungsbehörde selbst,
welche jahrelang, auch ZIS, dazu aufgefordert hatte, SCHULPROFILE zu erstellen,
diese einzureichen und nach Außen darzustellen. ZIS-LeiterInnen
österreichweit und auch in Wien erfüllen daher bis dato nach
bestemWissen und Gewissen genau die ihnen auferlegten Aufgaben und nehmen
selbstverständlich auch die Möglichkeit in Anspruch,
Erziehungsberechtigten ihre Standorte vor Ort zu
zeigen.SELBSTVERSTÄNDLICHEN ENTSCHEIDEN SICH DANN ELTERN AUCH FÜR
EINE DIREKTE BESCHULUNG VOR ORT, WAS JA EIGENTLICH FÜR DIESE STANDORTE
SPRECHEN MÜSSTE!
Elternwunsch: Interessant ist die Tatsache, dass in fast allen
bildungsrelevanten Bereichen politische IMMER der Elternwunsch vorrangig
war/ist. Alleine beim Elternwunsch nach Erhalt von Sonderschulen zumindest aber
zum Erhalt der Wahlmöglichkeit scheinen viele Elternvertreter gegen Mauern
zu laufen. Ist es tatsächlich so unmöglich, AUFGRUND ÖSTERREICHS
BEKENNTNISS ZU EINER DIFFERENZIERTEN SCHULE (siehe Verfassung) - diesen
Elternwünschen zumindest ein wenig entgegenzukommen und ihnen nicht
ständig ausrichten zu lassen, dass ihr Kind ausschließlich
"inklusiv" am besten aufgehoben sei. Es sind wohl noch immer die
Eltern welche im Endeffekt eine Entscheidung für ihr Kind treffen
müssen und auch wollen. Ist es tatsächlich so, dass in Summe 25000
Unterschriften/Elterninitiative gerade für Menschen mit besonderen
Bedürfnissen keine Bewegung ermöglichen?
Moralische Argumentation/mögliche Interpretationen: Folgende
Punkte/Artikel der immer wieder angeführten Erklärungen würden
eine mögliche Grundlage bzw.Handlungsspielraum auch für den zumindest
teilweisen Erhalt von Sonderschulen über das Jahr 2o2o hinaus bieten
bzw.für ein nochmailges Überdenken der angedachten Schritte:
Salamanca-Erklärung/Punkt 9/Deutsche Übersetzung - Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte/Artikel 26 - Eltern haben ein vorrangiges
Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihre Kinder haben sollten. -
Artikel 3o/Auslegungsrecht - UN-Behindertenkonvention/BGBL III -
23.1o.2oo8/Nr.155/Deutsche Übersetzung/Präambel - "die individuelle
Autonomie und Unabhängigkeit für Menschen mit Behinderung ist,
einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen." -
Artikel 2/Begriffsbestimmung/Artikel 4/Allgemeine Verpflichtungen: Die
Vertragsstaaten verpflichten sich ....... die Schulung von FACHKRÄFTEN zu
fördern" - Artikel 24/Bildung/Absatz 1/ ... die Vertragsstaaten
gewährleisten ein integratives Bildungssystem (Bemerkung: DURCH DIE
ALLENFALLS RADIKALE INKLUSION WIRD AUCH DIE INTEGRATION ZERSTÖRT - siehe
Integrationsklassen) - UN-Behindertenkonvention/Artikel 7/Absatz 2/ "Wohl
des Kindes"
Beschluss der Deutschen Kultusministerkonferenz vom 18.1o.2o1o/Seiten 1 - 1o:
"Die Behindertenrechtskonvention macht keine Vorgaben darüber, auf
welche Weise gemeinsames Lernen zu realisieren ist. Aussagen zur Gliederung des
Schulwesens enthält die Konvention nicht." Auch sei zu bedenken, dass
aufgrund der zumindest nach Außen oft sehr einseitigen Kritik an
Sonderschulsystemen und der gleichzeitigen Nicht-Beachtung der Tatsache, dass
ja europaweit viele außerschulischen Vereine und Institutionen nach
ähnlichen Prinzipien arbeiten (müssen) eine unter Umständen
UNGLEICHBEHANDLUNG VORLIEGEN KÖNNTE, welche vielleicht irgendwann einmal
zu einer abzuklärenden Rechtsunsicherheit führen könnte - denn
das Prinzip der Ungleichbehandlung und umgekehrten Diskriminierung ist
unter den gegenwärtigen EU-Statuten durchaus ansprechbar
bzw.abklärbar. Dies wäre aber das Allerletzte was Bildungssysteme
benötigen würden.
(Hinweis: Zitate und Meldungen können aufgrund der Komplexität nur
grob exemplarisch, auszugsweise wiedergegeben werden und stellen keinen
Anspruch auf Vollständigkeit, können aber jederzeit in ihrer
Gesamtheit nachgelesen werden. Darüber hinaus ist dies Thematik derart
komplex und detailreich, dass im Endeffekt nur durch ein Zusammenspiel aller
Betroffener eine bestmögliche Lösung gefunden werden kann. Besonders
die juristische Auslegung Obliegt selbstverständlich im Endeffekt
Fachkräften.)
Abschließend darf bemerkt werden, dass diese Stellungnahme/alle
Stellungnahmen PRO SONDERSCHULE KEINE ARGUMENTATION GEGEN INKLUSION SONDERN
FÜR DIE SONDERPÄDAGOGIK/ZIS DARSTELLT/DARSTELLEN UND EIN GEMEINSAMES
KOOPERIEREN ALLER NOTWENDIGEN BEREICHE IM SINNE EINES WELTOFFENEN
PLURALISTISCHEN STAATES ANSTREBT/ANSTREBEN - DURCHAUS KONTROVERSIELL, DURCHAUS
MANCHMAL HART IN DER SACHE ABER IM ENDEFFEKT IMMER ZUM WOHLE DES KINDES UND
SEINER ANGEHÖRIGEN. Sehr wohl versucht auch diese Stellungnahme -
wenn auch komprimiert und ohne Anspruch auf totale Objektivität - DIE SICHTWEISE
UND DEN BLICKWINKEL AUF DIESEN BEREICH DES AUTONOMIEPAKETS VIELLEICHT ETWAS ZU
ERWEITERN bzw.HANDLUNGSSPIELRÄUME FÜR ALLE BETEILIGTEN ZUM WOHLE DES
KINDES AUFZUZEIGEN!
GERADE IN DER BILDUNG DARF ES IM ENDEFFEKT NIEMALS UM IDEOLOGIE, WELTANSCHAUUNG
oder MACHT GEHEN, im Endeffekt muss immer nur das Kind, der Jugendliche, die
nächste Generation zählen.
Unter diesem Aspekt wollen Sie bitte meine Zeilen verstehen. Mit Dank für
die Mühewaltung!
Wolfgang Weissgärber
Bildungsexperte Spezialgebiet Sonderpädagogik - Integration -
Inklusion/Fachautor/Netzwerker
Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung dieser Stellungnahme auf
der Homepage des Österreichischen Parlaments ausdrücklich
einverstanden.
Wolfgang Weissgärber
e.h.