Stellungnahme des Sondersozialpädagogischen Teams Gruppe 1 (Ernestine Stempfer, Marie Handl, Christine Eichinger, Fabian Walenta) vom Bundesblindenerziehungsinstitutes Wittelsbachstrasse 5 - 1020 Wien

 

Wir begrüßen gelebte Schulautonomie, allerdings nur dann, wenn sie nicht am Rücken der Kinder ausgetragen wird!

Sowohl der ÖPU als auch das ZIS haben darauf hingewiesen, dass die ersatzlose Streichung der Eröffnungs- und Teilungszahl, sowie die Streichung der KlassenschülerInnenhöchstzahl abzulehnen sind. Schon jetzt sind die Ressourcen in der Schule an Lehr- und pädagogischem Personal knapp und werden mit diesen Beschlüssen überfordert.

Eine höchstmögliche Förderung der Kinder und Jugendlichen kann mit dieser Regelung nicht mehr gewährleistet werden. Die meisten Schüler und Schülerinnen des Blindeninstitutes brauchen eine blindenspezifische Förderung die nur in kleinen Gruppen möglich ist.

Auch in der Internatsbetreuung steht den Kindern und Jugendlichen ein höchstmögliches Bildungsniveau zu, das nur erreicht werden kann, wenn auf die (speziellen) Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eingegangen wird. Dies ist wiederum nur bei kleinen Gruppengrößen möglich.

Genauso wie das ZIS soll das BBI mit der Streichung des §27a des Schulorganisationsgesetzes ersatzlos gestrichen werden. Wir lehnen diesen Paragraphen ab und können die Forderungen des ZIS nur unterstreichen.

„Es gab immer und wird immer Kinder und Jugendliche geben, die aus verschiedenen Gründen in inklusiven Settings der Regelschule scheitern und … dankbar und erleichtert sind, dass sie ihre spezielle Beeinträchtigung nicht mehr alleine tragen müssen sondern endlich Schüler mit ähnlichen Beeinträchtigungen und Hilfsmitteln antreffen. Die psychische Wirkung dieses Erlebens auf das persönliche Lebensgefühl und damit verbunden auf den schulischen Lernerfolg ist nicht zu unterschätzen.“ (siehe Stellungnahme ZIS)

Die Schüler und Schülerinnen finden Gleichgesinnte und können ihre Stärken neu definieren und entwickeln. Dies führt offensichtlich zu einer Förderung des Selbstbewusstseins.

Auch „unser Ziel ist es, gemäß der UN Menschenrechtskonvention, allen wie auch immer beeinträchtigten Menschen die gleichwertige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“ (siehe Stellungnahme ZIS)

Ein Schließen des Bundesblindeninstitutes, das seit Jahrzehnten erfolgreich Schüler und Schülerinnen (mit und ohne Beeinträchtigung) ausbildet und begleitet ist eindeutig ein Schritt in die falsche Richtung und wird den Bedürfnissen dieser Menschen nicht gerecht.

Sowie das ZIS betont sehen auch wir „im vorliegenden Gesetzesentwurf keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung der Bedingungen für beeinträchtigte Kinder und Jugendliche in unserem Schulsystem und fordern aus diesem Grund um Ablehnung bzw. um Rücknahme der Streichung des §27a des Schulorganisationsgesetztes!“ (Siehe Stellungnahme ZIS)

Weiters lehnen auch wir, gleich wie das ÖPU Wien eine erzwungene Zusammenlegung von Schulen ab. (Siehe Stellungnahme ÖPU)