Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das

 

Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens, das

 

Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das

 

Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und

 

das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die

 

Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das

 

Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und

 

forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das

 

Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-

 

Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das

 

Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und

 

Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das

 

Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz,

das

 

Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das

 

Bildungsdokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008

 

sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden und das BundesSchulaufsichtsgesetz

 

aufgehoben wird (Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht); Begutachtungs- und

 

Konsultationsverfahren

 

Bezug: AZ BMB-12.660/0001-Präs.10/2017

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

eine Bildungsreform ist gut und notwendig, jedoch bin ich der Meinung, dass Inklusion nur dann funktionieren kann, wenn dafür ausreichend Ressourcen und eine förderliche Lernumgebung vorhanden sind. Daher müssen ZIS und Sonderschulstandorte wegen ihrer administrativen und pädagogischen Agenden in sonderpädagogischer Kompetenz autonom bleiben und dürfen daher nicht in einem Clusterverband aufgelöst werden.

 

(§ 27) Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehe ich keine markante, beim einzelnen Kind ankommende Verbesserung, sondern die Vernichtung der effizienten und hochwertigen Arbeit, die bisher geleistet wurde.

 

MIT DER VERÖFFENTLICHUNG DER STELLUNGNAHME AUF DER PARLAMENTSHOMEPAGE ERKLÄRE ICH MICH AUSDRÜCKLICH EINVERSTANDEN.

 

Ich spreche mich ausdrücklich gegen diese geplanten Änderungen aus.

 

Mit freundlichen Grüßen

Herta Gassner

 

 

Mag. Gassner Herta

Schlösselgasse 17/11

1080 Wien