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Freie Lehrer Gewerkschaft (FLG)
Freie Gewerkschaft Östereich - FGÖ
 

Florianigasse 16/8 , 1080 Wien                                                                        Linz, 24. 4. 2017

 

Stellungnahme zum Bildungsreformgesetz 2017

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Nach Durchsicht des vorliegenden Entwurfes nehmen wir zu einigen Punkten Stellung:

Grundsätzlich ist zunächst festzustellen, dasses sich bei den geplanten Maßnahmen um gravierende Einschnitte,sowohl für die Personalvertretung als auch für die demokratisch legitimierte Kontrolle im Bildungswesen, handelt.

 

Punkt 1 Die Schulleiterbestellung (§ 207e,f)

Die bisherige Schulleiterbestellung hat sowohl die Personalvertretung der jeweiligen Dienststelle als auch der SGA, das Lehrpersonal der Dienststelle und die Kollegien und damit die Vertreter von Eltern, Parteien und Lehrern mit eingebunden. Der jeweilige DA der Schule wurde informiert und konnte sich und die Angestellten informieren und vorbereiten.

Diese Vorgehensweise ist im neuen Entwurf nicht mehr vorgesehen. Daraus folgt eine klare Verschlechterung der Stellung der Personalvertretung sowie der Mitbestimmung der Angestellten. Eine Objektivierung, wie sie in Oberösterreich und anderen Bundesländern schon lange stattfindet, wäre  nicht mehr gegeben und die Bestellung würde zentralisiert werden.

Die neue Begutachtungskommission besteht aus dem Bildungsdirektor (bzw. einem Bevollmächtigten), einem ZA-Mitglied, einem GÖD-Vertreter und im Anschluss einem Personalberater beim Assessment. (GÖD und ZA haben meist klare politische Ausrichtungen)

Wie dadurch eine Entpolitisierung erreicht werden soll ist fraglich.

Eine zeitgemäße Evaluation der Führungskräfte in bestimmten Intervallen unter Einbeziehung des SGA bzw. des Dienststellenausschusses ist notwendig.

 

Punkt 2 Ausbildung des Schulleiters (§ 207h,i)

Auf Grund der Situation, dass immer weniger Schulleiter gefunden werden können, ist die Möglichkeit, diese Ausbildung nachholen zu können, begrüßenswert.

Es muss natürlich das Angebot unabhängig für alle Kandidaten vom Bildungsministerium zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte auch für alle Angebote gelten, die anrechenbar sind.

Es soll nicht als Erleichterung für die willkürliche Auswahl bestimmter Kandidaten genutzt werden. Daher werden objektive Auswahlkriterien gefordert, die wie bisher in einem Punktekatalog festgehalten werden.

 

Punkt 3 Cluster und Personalvertretung (§42 Abs.3)

Die Zusammenlegung von Schulen in einem Cluster ist für den Erhalt von kleinen Schulstandorten zu befürworten. Die geplante Vorgehensweise, bei Schulen mit eigenen Dienststellenausschüssen (in Folge DA genannt), nur die Sprecher der einzelnen DAs in die Cluster-Das zu berufen, ist nicht akzeptabel. Diese Regelung nimmt jeder Personalvertretung, die nicht die Mehrheit im DA hat, die Mitsprache auf Clusterebene.

Es sollte stattdessen eine Regelung getroffen werden, die auch unabhängigen Personalvertretern bzw. Personalvertretern von Listen, die bei der Wahl nicht die Mehrheit hatten, eine Mitsprache in Angelegenheiten des Clusters garantiert.

 

Punkt 4 Cluster und Personal

Es ist verständlich, dass eine flexible Einsatzmöglichkeit des Lehrpersonals wünschenswert wäre.

Wir können jedoch nicht akzeptieren, dass Lehrpersonal im Cluster schulübergreifend eingesetzt werden soll, ohne einen Vorschlag für eine gerechte Entlohnung des dadurch entstehenden Mehraufwandes wie etwa Konferenzen, Elternsprechtage, Wegzeiten und Wegkosten. Auf Basis früherer Studien sind dabei auch die Unterrichtsvorbereitung und der gestiegene Verwaltungsaufwand (NOST, RDP-Neu, uvm.) zu berücksichtigen.

Es darf nicht sein, dass die Flexibilität, die hier gefordert wird, nur zu Lasten der Lehrer geht und die implizit erwarteten Leistungen nicht entsprechend abgegolten werden.

 

Wir, die FLG-Sektion der FGÖ, fordern Sie auf, diese Punkte als Änderungen im Bildungsreformpaket zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Ing. Dietmar Wokatsch-Ratzberger

Sektion Freie Lehrer Gewerkschaft der Freien Gewerkschaft Österreich