Sehr geehrte Damen und Herren !

 

Ich erlaube mir Ihnen als Schulleiterin betreffend zum Begutachtungsentwurf  § 27aSchOG folgende Stellungnahme zu übermitteln :

 

Wegfall § 27a SchOG – Wegfall der Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik

 

Die Streichung des §27 a SchOG bewirkt, dass die Zentren für Inklusiv-und Sonderpädagogik aufgelöst werden. Diese Aufgaben werden von den neuen  Bildungsdirektionen wahrgenommen werden. Damit werden juristische Entscheidungen getroffen und die Pädagogik wird  somit ihren Stellenwert verlieren.

Ein wichtiges und gut funktionierendes Supportsystem wird nicht mehr existieren. Dies betrifft nicht lediglich die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sondern alle Schulkinder und die damit verbundene Arbeit der jeweiligen Pädagogen.

 

ZIS und Sonderschulstandorte müssen wegen ihrer administrativen und pädagogischen Agenden in sonderpädagogischer Kompetenz autonom bleiben und dürfen daher nicht in einem Clusterverband aufgelöst werden. Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehen wir keine markante, beim einzelnen Kind ankommende Verbesserung, sondern die Vernichtung der effizienten und hochwertigen Arbeit, die bisher geleistet wurde.

 

Wir fordern die Beibehaltung des Paragraphen 27a SchOG. Nur so kann die regionale Verantwortung für alle inklusiven und sonderpädagogischen Maßnahmen gewährleistet bleiben.

Alle Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS) sollten daher in ihrer jetzigen Form als Kompetenzzentren erhalten bleiben.

 

Gerade auch bei der Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer Maßnahmen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen ist eine besondere Kenntnis der jeweiligen Situation vonnöten, weshalb die zentrale Ansiedelung auf Bildungsdirektionsebene bei gleichzeitiger Auflösung der ZIS in den Bildungsregionen abzulehnen ist.

Derzeit arbeiten in diesem Bereich Experten/innen aus dem Bereich Sonderpädagogik mit überdurchschnittlich hohen und sehr differenzierten Qualifikationen. Verantwortungsvolle Arbeit in der Sonderpädagogik und Inklusion ist ohne pädagogische Kompetenz nicht qualitätsvoll umzusetzen!

 

Ziel der „Reform“ soll es ja sein, die Anzahl der SPF-Kinder zu senken durch Änderung und Verschlankung des Feststellungsverfahren ! Wir befürchten deshalb, dass es in diesen Verfahren womöglich zu juristischen  oder vielleicht dem Spar-Aspekt dienenden Entscheidungen kommen wird und die pädagogischen Aspekte zu wenig berücksichtigt werden. Eine Senkung der SPF-Zahlen bei deutlich steigenden erhöhten Bedürfnissen bei vielen Kindern, ignoriert die Realität in der Schule.

 

Der sonderpädagogische Förderbedarf soll in dieser Reform anscheinend abgeschafft werden. Das bewährte System durch Unterstützung des schulpsychologischen Dienstes und der Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik, Kindern mit besonderen Bedürfnissen Unterstützung angedeihen zu lassen, würde somit nicht mehr existieren, dies wäre für mich als Schulleiterin unvorstellbar.

 

Mit  freundlichen Grüßen

 

Susanne Schößwender und das Lehrerteam der VS Zell am See

 

VD Susanne Schößwender

Schulstraße 2b

5700 Zell am See